Die Koalition verlor im juristischen Streit um den U-Ausschuss am Verfassungsgerichtshof. Aber vielleicht hätte sie mit einer anderen Taktik gewonnen.
Wien. Auf den ersten Blick ist klar, wer nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zum Ibiza-Untersuchungsausschuss Sieger und Verlierer ist. Türkis und Grün haben zu Unrecht den Untersuchungsgegenstand auf den Casinos-Komplex eingeschränkt. SPÖ und Neos dürfen auch weitere Vorgänge betreffend „der mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung“ untersuchen. Aber die Entscheidung bedeutet nicht zwingend, dass die Opposition mit ihren Vorhaben recht hatte. Doch um das zu verstehen, muss man sich die Sache genauer ansehen – rechtlich und politisch.
Der Oppositionswunsch
U-Ausschüsse sind ein Minderheitsrecht. SPÖ und Neos wollten dies nutzen, um alle rund um die im Ibiza-Video aufgetauchten Fragen zu klären. Die Casinos-Affäre, die Reform des Glücksspielgesetzes, die Neustrukturierung der Finanzaufsicht, politische Einflussnahme auf Ermittlungen in der Ibiza-Affäre, politische Absprache über Korruption, die Personalpolitik im staatsnahen Unternehmen oder der Verdacht des Gesetzeskaufs: All dies sollte laut dem U-Ausschuss-Antrag untersucht werden.