Kompositions-Algorithmus

Anwalt will mit Melodien-Algorithmus Plagiatsklagen beenden

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Der Jurist und Musiker Damien Riehl veröffentlicht unter „Public Domain Lizenz“ 68 Milliarden Melodien. Sein erklärtes Ziel: Klagefreudigen Musikverlagen den Garaus machen.

"My sweet Lord" dürfte sich Ex-Beatle-Mitglied George Harrison auch gedacht haben, als er einen Monat nach Veröffentlichung eben jenes Liedes verklagt wurde. Er soll die Melodie von den „Chiffons“, einer Girlgroup aus den 1960ern, geklaut haben. Mehr als 20 Jahre stritten Anwälte vor Gericht. Am Ende musste Harrison zahlen. Aber dieser Fall diente auch als Inspiration für den Anwalt und seines Zeichens auch Musiker Damien Riehl. Ihm sind die großen Labels mit den ständigen Plagiatsklagen lästig. Deswegen komponierte er kurzerhand mit Hilfe des Programmierers Noah Rubin einen Algorithmus 68 Milliarden Tonabfolgen. Und diese sind nun auch frei zugänglich.

Der Grundgedanke dabei ist, dass die Anzahl aller Melodien endlich ist. Dass Harrison damals wegen "unterbewussten Plagiarismus" verurteilt wurde, ist für Riehl noch immer unverständlich, wie er in einem "TED-Talk" erklärt. "Kein Song ist neu", meint er. Das zeigt auch die australische Band und Comedy-Gruppe Axis of Awesome mit ihrem "Four Chord Song Medley".

Acht Töne mit zwölf Schlägen, das war die Anforderung an den Algorithmus. Und dieser schafft 300.000 Melodien pro Sekunde. Mittlerweile sollen alle daraus möglichen Kombinationen erstellt worden sein.

Zu Beginn stellte Riel die Kompositionen unter sein Copyright, um sie dann anschließend unter einer Public-Domain-Lizenz freizugeben. Zu vergleichen ist diese hierzulande mit der "Gemeinfreiheit". Selbst den Quellcode zum Algorithmus hat er auf Github offengelegt.

Auch wenn rechtlich die Chancen, dass damit Plagiatsklagen verhindert werden können, als gering eingeschätzt werden, wollen Riehl und Rubin an ihrem Projekt weiter arbeiten und größere Stücke komponieren lassen.

>>> Zum Bericht von „The Atlantic"

(bagre)

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