Justizvorstoß: "Straffällige besser betreuen"

Justizvorstoss Straffaellige besser betreuen
Justizvorstoss Straffaellige besser betreuen(c) FABRY Clemens
  • Drucken

Immer öfter wird Bewährungshilfe in Anspruch genommen, Experten fordern eine Neuregelung der Sozialarbeit in der Justiz. Für heuer steht ein weiterer Personalabbau in der Sozialarbeit bevor.

WIEN. Wie lässt sich die Zahl der Häftlinge senken? Das war angesichts überfüllter Gefängnisse in Österreich jahrelang die Kernfrage. 2008 kam das „Haftentlastungspaket“: Immer mehr Häftlinge wurden bedingt (auf Bewährung) aus den Gefangenenhäusern entlassen. Dieser Trend dauert an, doch die Betreuung von straffällig gewordenen Personen hält nicht mehr Schritt. Deshalb fordert die „Kriminalpolitische Initiative“ (KI, eine Plattform namhafter Justizexperten), dass ein „Bundesgesetz über Sozialarbeit in der Strafjustiz und Bewährungshilfe“ verabschiedet werden soll.

„Es kann keine Lösung sein, Justizanstalten zu entlasten, ohne für eine qualitätsvolle Haftentlassenenhilfe und Straffälligenhilfe Sorge zu tragen, welche die soziale Reintegration unterstützen.“ Dies erklärte die KI (unter anderem: Strafrechtler Frank Höpfel von der Uni Wien, OGH-Richter Hans Valentin Schroll, Anwalt Richard Soyer) am Mittwoch vor Journalisten. Ihr Ruf nach „leistungsfähigen Strukturen“ wird durch das vorgeschlagene neue Gesetz untermauert. Dieses wurde – bemerkenswerterweise – auch gleich fix und fertig auf den Tisch gelegt. Es besteht aus 39 Paragrafen. Zentrale Inhalte: die durch Sozialarbeit vorgenommene Aufarbeitung der Folgen strafbarer Handlungen sowie natürlich die Vermeidung weiterer Straftaten.

Auch Grundlagen für die Bewährungshilfe oder die Betreuung von „Fußfessel“-Trägern (der elektronisch überwachte Hausarrest soll laut Justizressort Anfang September in Kraft treten) sind festgeschrieben. In Sachen „Fußfessel“ solle gelten: „Ein hauptamtlich Vollzeit beschäftigter Mitarbeiter (Sozialarbeiter, Anm.) betreut im Durchschnitt (...) nicht mehr als 20 Personen zur gleichen Zeit.“ Wie groß die Chancen sind, dass das verlangte Gesetz beschlossen wird, konnte die KI nicht sagen.

40 Klienten pro Helfer

Brisant ist, dass die in der Straffälligenhilfe federführend tätige, im wesentlichen durch Bundesmittel finanzierte Organisation „Neustart“ gerade in den vergangenen fünf Jahren einen Personalabbau in der Sozialarbeit von 14 Prozent der Kapazität hinnehmen musste. Und für heuer steht ein weiterer Personalabbau bevor. Bei der Bewährungshilfe wurde daher die zulässige Höchstzahl von Klienten pro Helfer von 30 auf 35 erhöht. Dazu die KI: „Faktisch ist auch dieser Wert bereits wieder überschritten.“ Ende 2009 habe man 40 Klienten pro Bewährungshelfer gezählt. Ein Wert, der sich weiter verschlechtern könnte, da es (siehe Grafik) immer mehr Bewährungshilfe-Klienten gibt. „Sehr begrüßenswert“, so die KI – aber eben auch Grund das Wirken von Sozialarbeitern gesetzlich zu regulieren. Und zu garantieren.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.07.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.