Die EuGH-Generalanwältin hält die Vertreibung der Soros-Uni aus Budapest mittels Änderung des ungarischen Hochschulgesetzes für unvereinbar mit WTO- und Unionsrecht.
Luxemburg/Wien. Seit dem Wintersemester 2019/2020 findet der Unterricht an der Central European University (CEU) in der Quellenstraße 51 in Wien Favoriten statt. Die vom ungarischstämmigen Investor und Philanthropen George Soros 1991 gegründete Hochschule musste ihren ursprünglichen Standort in Budapest aufgeben und nach Österreich übersiedeln, nachdem die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán die CEU mittels Gesetzesänderungen zum Exodus gezwungen hatte.
Dass diese Gesetzesänderungen das Höchstgericht der Europäischen Union beschäftigen würden, war nur eine Frage der Zeit. Die klageführende Partei war in diesem Fall die Europäische Kommission selbst, die im Jahr 2018 wegen der die Soros-Uni betreffenden Änderungen des ungarischen Hochschulgesetzes vor dem Europäischen Höchstgericht (EuGH) eine Vertragsverletzungsklage erhoben hatte. Am Donnerstag legte die mit der Causa (Rechtssache C-66/18) betraute Generalanwältin des EuGH, Juliane Kokott, ihr Gutachten vor. Die Luxemburger Höchstrichter sind an dieses Gutachten nicht gebunden, doch in den allermeisten Fällen folgen sie der Argumentationslinie ihrer Generalanwälte.