Frauenpolitik

Europäische Kommission will Pflicht zur Lohntransparenz

Eine neue Strategie zur Geschlechtergleichheit kündigt noch heuer ein entsprechendes EU-Gesetz an.

Brüssel. In ihrer neuen Strategie zur Geschlechtergleichheit stellte die Europäische Kommission am Donnerstag drei Vorschläge mit potenziell tiefgreifenden Folgen vor. Sie kündigt verpflichtende Maßnahmen gegen die Schlechterbezahlung von Frauen an. Sie stellt die Einführung EU-weit verbindlicher Mindeststrafrahmen für sexuelle Belästigung, Frauenmissbrauch und Genitalverstümmelung zur Debatte. Und sie unternimmt einen neuen Versuch, die 2015 von den nationalen Regierungen mit großer Mehrheit abgelehnte Frauenquote in Aufsichtsräten börsenotierter Unternehmen unionsweit festzuschreiben.

„Wenn Informationen über Gehaltsniveaus verfügbar sind, ist es einfacher, Lücken und Diskriminierung festzustellen“, heißt es in dem Dokument. „Wegen eines Mangels an Transparenz wissen vielen Frauen nicht, dass sie zu gering bezahlt werden, oder können es nicht beweisen.“ Darum werde die Kommission bis Jahresende „verbindliche Maßnahmen für Gehaltstransparenz“ vorschlagen.

EU-Strafrecht gegen Gewalt

Mit den Mitteln des Strafrechts möchte sie Gewalt gegen Frauen bekämpfen. Zu diesem Zweck gibt es eigentlich bereits eine Konvention des Europarats, die bis Ende 2019 21 EU-Staaten ratifiziert haben. Doch Bulgarien, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Litauen und Lettland haben diese Istanbul-Konvention noch nicht angenommen. Im Rat gab es deshalb bisher keine Einigung darauf, dass die Union als Ganze der Konvention beitritt. Sollte der Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention weiterhin blockiert bleiben, beabsichtigt die Kommission, „2021 Maßnahmen vorzuschlagen, die innerhalb der Grenzen der EU-Zuständigkeit dieselben Ziele wie die Istanbul-Konvention erreichen“. (go)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.03.2020)

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