Erstes Urteil

SPÖ wegen Verstoß gegen Groß­spenden­verbot verurteilt

NR-WAHL: GEWERKSCHAFT DER SPOe STARTET IN DEN WAHLKAMPF: WIMMER
NR-WAHL: GEWERKSCHAFT DER SPOe STARTET IN DEN WAHLKAMPF: WIMMERAPA/HANS PUNZ
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Grund ist eine Wahlkampfveranstaltung der roten Gewerkschafter. Die SPÖ ist damit die erste Partei, die gegen das neue Großspendenverbot verstoßen hat.

Die SPÖ ist als erste heimische Partei wegen eines Verstoßes gegen das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden verurteilt worden. Ein entsprechendes Straferkenntnis hat der unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Freitag veröffentlicht. Anlass war eine Wahlkampfveranstaltung der SP-Gewerkschafter im vorigen September, die vom Senat als unzulässige (weil zu hohe) Sachspende gewertet wurde.

Die SPÖ soll nun den Gegenwert der Veranstaltung in Höhe von 150.073,06 Euro bezahlen. Zu einer weiteren Zahlung von 31.500 Euro wurde die SPÖ verurteilt, weil ihr Parlamentsklub im Wahlkampf Inserate geschalten hatte. Darin sieht der Senat eine verbotene Spende des Klubs an die Partei.

Die SPÖ überlegt, gegen beide Straferkenntnisse zu berufen. "Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen", sagte ein Sprecher der Partei am Freitag. Für die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hat die SPÖ vier Wochen Zeit.

SPÖ argumentierte mit „Vermögensverschiebungen“ in der Partei

Die SPÖ ist damit die erste Partei, der eine Strafe wegen des von ihr selbst betriebenen Verbots großer Parteispenden droht. Gemeinsam mit FPÖ und Liste Jetzt hatten die Sozialdemokraten im Wahlkampf 2019 beschlossen, Zuwendungen an Parteien mit maximal 7500 Euro pro Jahr und Spender zu begrenzen. Bei Verstößen muss die Partei den zu hohen Betrag abführen.

Dies soll gemäß dem Straferkenntnis des UPTS nun erstmals erfolgen. Anlass ist eine Wahlkampfveranstaltung der "Gewerkschafterinnen in der SPÖ" - also des Vereins der SPÖ-Gewerkschaftsfraktion - mit SPÖ-Vorsitzender Pamela Rendi-Wagner vom 9. September 2019.

Dass es sich bei den Kosten dafür - wie die SPÖ argumentierte - nur um "Vermögensverschiebungen innerhalb der Parteistruktur" und nicht um Spenden handelte, anerkannte der UPTS nicht. Eine Ausnahme nahestehender Organisationen von den Spendenregeln würde dem Transparenzgedanken des Parteiengesetzes diametral entgegenstehen, heißt es im Erkenntnis: "Es hätte nämlich zur Konsequenz, dass die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben (...) durch die Auslagerung von Wahlwerbung auf nahestehende Organisationen unterlaufen werden könnte."

FPÖ trug zweiten SPÖ-Fall an Senat heran

Eingeleitet hatte der UPTS das Verfahren angesichts der breiten medialen Berichterstattung über die Veranstaltung selbst. Der zweite Fall – die Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs – waren von der FPÖ an den Senat herangetragen worden. Dies ist auch der Grund, warum es - neben der 182.000 Euro schweren "Abschöpfung" der unzulässigen Spenden - keine zusätzliche Geldbuße gegen die SPÖ gibt. Eine solche kann laut Gesetz nämlich nur nach einer Mitteilung des Rechnungshofs verhängt werden.

In beiden Fällen wurde aber auch jene Mitarbeiterin belangt, die bei der SPÖ für die Einhaltung der Strafbestimmungen des Parteiengesetzes verantwortlich ist. Sie soll insgesamt 3000 Euro Geldstrafe bezahlen. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ihr steht ebenfalls eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.

Seitens der SPÖ hieß es am Freitag, der Parlamentsklub habe mit seinen Inseraten lediglich seine Arbeit im "freien Spiel der Kräfte" beworben. Konkret ging es in den Inseraten um Forderungen der SPÖ in Punkto Pflegekarenz, Pensionserhöhung, Wohnen und Steuern. "Hier steht mit Sicherheit Rechtsmeinung gegen Rechtsmeinung", so ein SPÖ-Sprecher. Denn der Klub habe die Zulässigkeit dieser Inserate rechtlich prüfen lassen. Eine Berufung sei daher "nicht auszuschließen".

Grüne kündigen weitere Verschärfungen an

Beim politischen Gegner sorgte die Meldung über den Verstoß der SPÖ gegen das Großspendenverbot für Fassungslosigkeit. „Die SPÖ bricht ihr eigenes Gesetz“, konstatierte ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior in einer Aussendung. "Sich einerseits als moralisch überlegen positionieren zu wollen und auf der anderen Seite gegen die eigens auferlegten Prinzipien zu verstoßen, ist an Scheinheiligkeit und Unverschämtheit nicht zu überbieten." Melchior forderte Rendi-Wagner auf, „umgehend Stellung zu beziehen und die Verantwortung für diesen Skandal zu übernehmen“.

Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung des UPTS. „Es ist gut, wenn es bei Fehlverhalten zu entsprechenden Konsequenzen kommt. Die eingeübte Praxis großer Parteien, es bei Finanzierung und Transparenz nicht so genau zu nehmen und jede Lücke schamlos auszunutzen, muss ein Ende haben“, sagte Sigrid Maurer, die grüne Klubobfrau. "Auch die noch ausstehenden Urteile zum Gebaren der SPÖ sowie der FPÖ bieten guten Anlass, um Bewegung in die Debatte zur Parteienfinanzierung zu bringen und den Rahmen - wie im Regierungsprogramm vereinbart - deutlich zu verschärfen."

(APA)

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