Sexuelle Diskriminierung

Drittes Geschlecht: Kickl-Erlass für Gerichte nicht bindend

MINISTERRAT: KICKL
MINISTERRAT: KICKLAPA/ROLAND SCHLAGER
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Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gab Alex Jürgen recht: Die von Ex-Innenminister Kickl erlassene Einschränkung bei der Eintragung des dritten Geschlechts in Urkunden ist rechtswidrig.

Im Rechtsstreit um die Eintragung des dritten Geschlechts in Personenstandsurkunden hat der als intergeschlechtlicher Mensch geborene Alex Jürgen nun endgültig recht bekommen. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) habe bestätigt, dass der Erlass von Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) gesetzwidrig sei und eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen sei, berichtete das Rechtskomitee Lambda am Freitag.

Bereits 2018 hatte Jürgen dies beim Verfassungsgerichtshof erwirkt. Die eigenständige geschlechtliche Identität von intergeschlechtlichen Personen sei anzuerkennen, sie seien vor einer fremdbestimmten Geschlechtszuweisung zu schützen. Kickl schränkte das aber ein. Laut seinem Erlass durfte der Eintrag des dritten Geschlechts nur erfolgen, wenn medizinische VdG-Boards (Variante der Geschlechtsentwicklung, Anm.) dies bestätigten.

Erlass ändert nichts an Gesetzeslage

Wie das Rechtskomitee in einer Aussendung berichtete, musste das Standesamt Steyr daraufhin auf Weisung des Innenministers eine Geburtsurkunde mit dem Eintrag "divers" anstatt dem höchstgerichtlich angeordneten "inter" für Jürgen ausstellen. Der Antrag auf eine Geburtsurkunde mit dem gerichtlich angeordneten Eintrag "inter" wurde abgewiesen. Begründet wurde dies damit, dass in der Software des Innenministeriums "inter" nicht vorgesehen sei.

Über neuerliche Beschwerde von Jürgen hat das LVwG nun kürzlich bekräftigt, dass die rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte umzusetzen, der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf "inter" zu berichtigen und eine Geburtsurkunde mit "inter" auszustellen sei. Der Kickl-Erlass, so das Gericht, ändere nichts an der von den Höchstgerichten festgestellten Gesetzeslage und ist für die Gerichte nicht bindend (LVwG OÖ 18.02.2020, LVwG-750727/5/MZ), berichtete das Rechtskomitee.

Dennoch sei der Kickl-Erlass weiterhin aufrecht, und Verwaltungsgerichte hätten in Österreich - anders als beispielsweise in Deutschland - keine Möglichkeit, ihre Erkenntnisse gegenüber widerstrebenden Verwaltungsbehörden durchzusetzen. "Die Ignorierung rechtskräftiger Höchstgerichtsurteile stellt einen nicht akzeptablen Angriff auf den Rechtsstaat dar", kritisierte Helmut Graupner, Rechtsanwalt von Alex Jürgen und Präsident des Rechtskomitees: "Wir fordern den Innenminister auf, den gesetzwidrigen Kickl-Erlass sofort zurückzunehmen." Innenminister ist ja nun der ÖVP-Politiker Karl Nehammer.

Die Grünen begrüßten das Urteil. Auch nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sei die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität ein fundamentales Menschenrecht, erklärte Vizeklubchefin Ewa Ernst-Dziedzic. Die Geschlechtszuordnung gehöre zum intimsten Bereich der Persönlichkeit, der prinzipiell staatlichem Zugriff entzogen sei. "Das ist jetzt endlich auch in Österreich der Fall", freute sie sich.

(APA)

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