Wahlkampf

Parteispenden: Strafe für die SPÖ

Diese Wahlveranstaltung im Wiener Gasometer war eine unerlaubte Spende der Gewerkschafter an die SPÖ.
Diese Wahlveranstaltung im Wiener Gasometer war eine unerlaubte Spende der Gewerkschafter an die SPÖ.(c) HANS PUNZ / APA / picturedesk.com
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Die SPÖ muss 182.000 Euro zahlen, weil die Sozialdemokratischen Gewerkschafter eine Wahlkampfveranstaltung und der Parlamentsklub Inserate für die Partei gesponsert haben.

Wien. Hohe Parteispenden an ÖVP und Neos hatten im Juni des Vorjahres zu einer Gesetzesänderung geführt: Damals wurden auf Initiative von SPÖ, FPÖ und Liste Jetzt die Parteispenden auf maximal 7500 Euro pro Partei und Spender gedeckelt. Jetzt ist es ausgerechnet die SPÖ, die als erste Partei für die Übertretung der neuen Regeln bestraft wurde: Die Sozialdemokraten müssen gemäß dem Straferkenntnis des Parteien-Senats 182.000 Euro zahlen.

Zur Last gelegt wurden der SPÖ zwei Verstöße: Erstens Inserate des SPÖ-Parlamentsklubs in der Höhe von 31.500 Euro, die als Wahlkampfinserate (und damit als Spende an die Partei) qualifiziert wurden. Und zweitens eine Veranstaltung der SPÖ-Gewerkschafter am 9. September in Wien, deren Wert mit 150.000 Euro beziffert wurde. Laut Gesetz kommt es nun zu einer Abschöpfung der illegalen Spenden.

SPÖ will berufen

Die SPÖ will das nicht akzeptieren und überlegt, in beiden Fällen Berufung beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Man sei in beiden Punkten „fundamental anderer Meinung“, heißt es aus der SPÖ-Zentralen. Bei den Inseraten ist die SPÖ der Ansicht, der Parlamentsklub habe damit lediglich seine eigene Arbeit beworben und nicht Wahlkampf betrieben. Die Zulässigkeit dieser Inserate habe man rechtlich prüfen lassen.

Etwas komplizierter ist die Angelegenheit bei der Wahlkampfhilfe durch die SPÖ-Gewerkschafter. Die Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) ist nämlich keine Teilorganisation der SPÖ, Zuwendungen der FSG an die Partei wären damit eindeutig als Parteispenden zu qualifizieren. Diese organisatorische Trennung geht auf das im Jahr 2012 eingeführte Transparenzgesetz zurück: Seit damals müssen Einnahmen und Ausgaben der Parteien sowie deren Vorfeldorganisationen im jährlichen Rechenschaftsbericht aufscheinen. Als Vorfeldorganisationen gelten jene Vereine, die laut Statut einen Vertreter in den Vorstand der Partei entsenden können oder umgekehrt die Partei einen in den Vorstand des Vereins.

Transparenzgesetz umgangen

Weil man seitens der FSG (und auch des Pensionistenverbands) die Finanzverhältnisse nicht derart transparent machen wollte, wurden damals die Verbindungen gekappt – zumindest formal. In der Praxis sind die Spitzengewerkschafter natürlich immer noch in den SPÖ-Gremien vertreten. Und auch eine neue organisatorische Anbindung wurde geschaffen: Die FSG-Teilorganisationen gründeten einen Verein namens „GewerkschafterInnen in der SPÖ“ und sponsern diesen über hohe Mitgliedsbeiträge. Und dieser Verein – der auch offiziell als Vorfeldorganisation geführt wird – unterstützte Pamela Rendi-Wagner im letzten Wahlkampf. Die Großveranstaltung am 9. September im Wiener Gasometer war dabei das wichtigste Event, es gab aber auch Werbematerial.

Insgesamt investierten die SPÖ-Gewerkschafter rund 300.000 Euro in diesen Wahlkampf. Und das waren, so die SPÖ-Argumentation, eben keine unerlaubten Spenden, sondern eine legitime Finanzierung über Mitgliedsbeiträge. Eine Rechtfertigung, die der Senat nicht anerkannte: Eine Ausnahme nahe stehender Organisationen von den Spendenregeln würde dem Transparenzgedanken des Parteiengesetzes diametral entgegenstehen, heißt es im Erkenntnis: „Es hätte zur Konsequenz, dass die Beschränkung der Wahlwerbungsausgaben durch die Auslagerung von Wahlwerbung auf nahe stehende Organisationen unterlaufen werden könnte.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.03.2020)

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