Schadenersatz

Therapeut verführte Frau: Kein Geld für depressiven Gatten

Der Ehemann stürzte in eine Depression (Symbolbild).
Der Ehemann stürzte in eine Depression (Symbolbild).(c) imago images/PhotoAlto (FrédéricxCirou)
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Oberster Gerichtshof verneint Schmerzengeldanspruch eines nur mittelbar geschädigten früheren Ehemanns.

Wien. Es geschah während einer Psychotherapieausbildung: Eine Frau ließ sich im Rahmen einer Lehranalyse auf ein sexuelles Verhältnis mit dem Lehrer ein, ihr damaliger Ehemann stürzte daraufhin in eine Depression. Also klagte nicht nur die Frau den Vortragenden auf Schadenersatz, weil sie sich in einem Autoritätsverhältnis missbraucht sah. Sondern auch der – mittlerweile geschiedene – Ehemann verlangte Schmerzengeld. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte zu klären, ob diese indirekte Schädigung auch noch dem Täter zuzurechnen war.

Der OGH hat im Jahr 2001 erstmals entschieden, dass ein mittelbar geschädigter Angehöriger Schmerzengeld bekommen kann (2 Ob 79/00g): Ein Vater war durch den Unfalltod seines Sohnes in eine so tiefe Depression verfallen, dass er in Frühpension gehen musste. Solche „Schockschäden“ von nahen Angehörigen mit Krankheitswert sind seither ersatzfähig. Das gilt mittlerweile nicht nur für mittelbare Folgen von Todesfällen, sondern auch von schwersten Verletzungen. Und von der Vertauschung eines neugeborenen Kindes auf der Geburtenstation in Graz: In diesem Fall erhielten die vermeintlichen Eltern und Tochter je 20.000 Euro Schadenersatz dafür, dass sie nach 25 Jahren erkennen mussten, gar nicht miteinander verwandt zu sein (4 Ob 208/17t).

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