Schmerzengeld

Zweijährige kann noch nicht genug trauern

Ein Kleinkind versteht noch nicht alles – auch, was die traurigen Seiten des Lebens betrifft.
Ein Kleinkind versteht noch nicht alles – auch, was die traurigen Seiten des Lebens betrifft.(c) Getty Images (d3sign)
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Weil das Spital einen Fehler machte, starb ein Baby kurz nach der Geburt. Die Eltern bekommen dafür Schadenersatz, die Schwester des Säuglings aber nicht.

Wien. Nur wenige Stunden durfte das Baby leben. Das Krankenhaus hatte nicht nur den nötigen Kaiserschnitt verspätet eingeleitet. Sondern auch die Eltern nicht über das Risiko der zuvor eingeschlagenen Geburtsvariante aufgeklärt. Was geblieben ist, ist die Trauer über ein verlorenes Leben sowie die Frage, wer diese Trauer empfinden kann. Und diesbezüglich fällte der Oberste Gerichtshof (OGH) nun ein bemerkenswertes Urteil. Passiert war das Unheil im März 2016. Die Eltern des Kindes sowie die damals knapp zweijährige Schwester klagten darauf das Krankenhaus. Denn die Ärzte hätten grob fahrlässig gehandelt, indem sie die Mutter nicht über das mögliche Risiko eines Gebärmutterrisses aufgeklärt hätten. Dieses bestand bei der Frau, sollte eine vaginale Geburt versucht werden. Denn bei einer früheren Geburt (nämlich jener der Zweijährigen) war es zu einem Kaiserschnitt und zu Komplikationen gekommen.

Dazu kam noch ein zweiter Vorwurf. Nämlich, dass die Mediziner bei der nunmehrigen Geburt zu spät entschieden hätten, wieder einen Kaiserschnitt einzuleiten.

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