Hüftleiden

OP-Kosten für Schauspieler nicht absetzbar

Der Schauspieler habe rasch eine Hüftoperation gebraucht (Symbolbild).
Der Schauspieler habe rasch eine Hüftoperation gebraucht (Symbolbild).(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Früherer Termin als Privatpatient kam ihm nicht nur beruflich zugute.

Wien. Er habe rasch eine Hüftoperation gebraucht, um ohne Verzögerung wieder auf der Bühne stehen zu können: So begründete ein Schauspieler, Sänger und Tänzer, warum ihm private Kosten für seine Behandlung entstanden seien, die er nun steuermindernd geltend zu machen versuchte.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte zwar, dass der Mime den Zusatzaufwand in Kauf genommen habe, um einen Verdienstentgang zu vermeiden. Trotzdem kämen die Vorteile der privaten Behandlung und damit der Mehraufwand nicht nur dem beruflichen Leben des Schauspielers zugute, sondern auch seiner privaten Lebensführung. Zu welchem Anteil welche Sphäre betroffen sei, lasse sich nicht beziffern, sodass sich eine Aufteilung verbiete. Keinesfalls aber trete die „private Mitveranlassung“ völlig in den Hintergrund, also sind die Aufwendungen nicht abzugsfähig (Ra 2019/13/0070). Im Übrigen war das Hüftleiden unbestritten weder eine typische Berufskrankheit, noch bestand ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem konkreten Beruf. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2020)

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