Wollen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aus Sicherheitsgründen von zu Hause aus arbeiten lassen, müssen sie einige wichtige datenschutz- und arbeitsrechtliche Vorgaben beachten.
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Wien. Tagtäglich ist von der Ausbreitung des Coronavirus in den Medien zu lesen. Die Angst vor weiteren Infizierungen steigt nicht nur in der Bevölkerung, auch Unternehmen prüfen Maßnahmen, um den Betrieb sowie ihre Mitarbeiter vor dem Virus zu schützen. Viele Unternehmen greifen dabei auf die Anordnung von Home-Office zurück. Dabei sind jedoch aus datenschutz- und arbeitsrechtlicher Sicht einige wichtige Punkte zu beachten. Eine rasche und nicht sorgfältig geplante Umsetzung von Home-Office kann zu nicht unerheblichen rechtlichen Risken führen.
Das Thema Datenschutz steht der Einführung von Home-Office nicht prinzipiell entgegen. Wie bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten gilt allerdings auch im Home-Office, dass die Datenverarbeitung durch geeignete organisatorische und technische Maßnahmen gemäß Art 32 DSGVO abgesichert sein muss. Die Datenschutzstandards, die bei der Arbeit im Unternehmen gelten, müssen daher auch bei der Arbeit im Home- Office erfüllt sein.