Schredder-Affäre: Ankläger bestreiten undichte Stelle

Die Schredder-Affäre drehte sich um einen ÖVP-Mitarbeiter, der Festplatten aus dem Bundeskanzleramt zerstören ließ. (Archivbild)
Die Schredder-Affäre drehte sich um einen ÖVP-Mitarbeiter, der Festplatten aus dem Bundeskanzleramt zerstören ließ. (Archivbild)(c) APA/HANS PUNZ
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Einer der Ermittler der Schredder-Affäre war ÖVP-Gemeinderatskandidat.

Wien. Ein Ermittler in der Schredder-Affäre habe „problematische Handlungen“ gesetzt – diesen Vorwurf hatte die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhoben, wie sich aus Verschlussakten ergibt. Grund für die interne WKStA-Kritik: Der Beamte hatte nach Bekanntwerden des Schredderns von Festplatten durch einen Mitarbeiter des Bundeskanzleramts gegen Letzteren ermittelt. Dabei soll der Beamte dem Kanzleramts-Mitarbeiter ein abgenommenes Handy zurückgegeben und auch dessen Laptop in der ÖVP-Zentrale nicht sichergestellt haben.

Der betroffene Ermittler war ÖVP-Kandidat bei einer NÖ-Gemeinderatswahl und der WKStA deshalb suspekt. Indes sah Justizminister Clemens Jabloner damals keine Befangenheit des Ermittlers.

Das Bundeskriminalamt verteidigte am Dienstag seinen Ermittler: Die WKStA habe gar keine Sicherstellung angeordnet.

Letztere erklärte nun, sie sei verpflichtet gewesen, die Akten, aus denen sich die Kritik an dem Polizisten ergibt, an den Ibiza-U-Ausschuss zu übermitteln. Aus ihren Reihen sei jedenfalls nichts durchgesickert.

Indessen hat wiederum der Kanzleramts-Mitarbeiter – die Ermittlung gegen ihn wurde eingestellt – Anzeige gegen unbekannte Täter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingebracht. (m. s./APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.03.2020)

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