Gastkommentar

Wie die Republik ein guter Investor sein kann

(c) Peter Kufner
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Gedanken zu einer modernen Standortpolitik jenseits einer seltsamen Verstaatlichungsangst.

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Die vergangenen Wochen haben uns die Macht der Globalisierung wieder einmal schmerzhaft spüren lassen. Im Guten wie im Schlechten muss sich jede Standortpolitik an den großen internationalen Rahmenbedingungen orientieren. In deren Zentrum steht der Wettstreit zwischen dem „neoliberalen“ Wirtschaftsmodell der Vereinigten Staaten und dem Staatsmodell Chinas.

Während bei Letzterem der Einfluss des Staates auf der Hand liegt, ist dessen Rolle auch in den USA stärker, als es uns das Image der freien US-Wirtschaft glauben machen will. Dieser Gegensatz wurde nie deutlicher als unter US-Präsident Donald Trump, der sich als oberster Wirtschaftsdelegierter und Dealmaker seines Landes versteht. Doch auch schon lang vor Trump haben US-Regierungen eine sehr aktive Standortpolitik betrieben – teilweise mit Instrumenten, die uns Europäern so nicht zur Verfügung stehen. So unterstützt innerhalb der USA der Sicherheitsapparat durch milliardenschwere Budgets die Entwicklung neuer Technologien. Im Ausland betreibt die USA eine besondere Form der „Exportförderung“ über ihren politisch-militärischen Einfluss.

„Killerargument“ Verstaatlichte

Ob es einem gefällt oder nicht: All das setzt den Rahmen für die Standortpolitik der EU und damit auch für jene Österreichs. Und ich verwende bewusst den Begriff Standortpolitik, denn es geht um mehr als die Verteilung von Förderungen oder das Eigentum an kritischen Infrastrukturen – so wichtig das auch ist.

Für die neue türkis-grüne Bundesregierung stellt sich vielmehr die Frage, wie die Republik Österreich darüber hinaus ihre Rolle als Eigentümer, ja als (Zukunfts-)Investor anlegen soll.

Fällt das Wort Staatsbeteiligung, dann wird sofort die Verstaatlichte Industrie der 1980er-Jahre als Killerargument bemüht. Nun, seit damals ist viel passiert. Das späte 20. Jahrhundert war eine Phase der Privatisierung und Deregulierung, China mit seinem Staatskapitalismus als Wirtschaftssupermacht nicht existent. Und in Österreich wurden die Eigentumsrechte der Republik an der Verstaatlichten weitgehend durch Beamte direkt aus den Ministerien ausgeübt.

Kurz gesagt: Nur weil der Staat vor fast 40 Jahren ein schlechter Alleineigentümer war, heißt das nicht, dass er 2020 auch ein schlechter Miteigentümer sein muss. Gerade in Sachen Kapitalmarkt und Corporate Governance hat sich doch einiges getan.

Statt Schwarz-Weiß-Malerei geht es somit vielmehr um kluge und moderne Prinzipien des Beteiligungsmanagements der Republik. Und diese sollten wir wieder wörtlich nehmen als res publica, als öffentliche Sache, die uns alle angeht und uns allen gehört.

Insofern hat es wenig Sinn, neue „Chinese Walls“ zwischen dem Staat und den privaten Wirtschaftsakteuren aufzubauen. Der Staat als guter Eigentümer und Investor hat eine wichtige Signalwirkung gerade in der modernen Marktwirtschaft.

Keine Chinese Wall, bitte

Denn wie soll die Republik die Finanzbildung sowie die Teilhabe ihrer Bürger auf dem Kapitalmarkt glaubwürdig fördern, wenn sie sich selbst von diesem weitgehend fernhält? Warum sollen Herr und Frau Österreicher Teile ihrer Sparguthaben in Aktien investieren, wenn der Staat hier völlig defensiv agiert? Gerade im Sinn einer Risikogemeinschaft sollten wir ein aktives wie seriöses Beteiligungsmanagement der Republik einfordern. Auch diese soll „skin in the game“ haben, wie Börsianer sagen, eben mit einem Einsatz dabei sein. Das hat auch noch den Nebeneffekt, dass der Staat als Eigentümer zumindest Teile seiner Regulierung am eigenen Leib erfährt – Lerneffekte nicht ausgeschlossen.

Prinzipien der Österreich AG

Bevorzugte Ziele für Beteiligungen sind börsenotierte Aktiengesellschaften, da diese eine besonders hohe Transparenz aufweisen. Diese wird insbesondere erfüllt durch umfassende Informationspflichten wie auch durch den über die Börse öffentlich gehandelten Wert der Beteiligungen. Der Einfluss der Aktionäre ist im Aktienrecht genau geregelt und zeigt sich etwa an den Möglichkeiten in der Hauptversammlung. All das gilt auch für einen staatlichen (Mit-)Eigentümer, der zur Ausübung seiner Rechte ein professionelles Beteiligungsmanagement braucht. Auch dieses sollte nach modernen Corporate-Governance-Kriterien aufgestellt sein. So entsteht eine Transparenz, die es im Bereich der Beihilfen und Förderungen oft nicht gibt (auch diese sind Investments des Steuerzahlers).

Nach welchen Prinzipien soll nun diese Österreich AG bei ihren Beteiligungsentscheidungen vorgehen? Im Folgenden sollen zentrale Prinzipien skizziert werden:

Standort stärken und Arbeitsplätze sichern: Im Sinne eines Standortfonds ist der Beitrag einer Beteiligung dazu von besonderer Bedeutung. Dies steht auch im Zentrum der elf Beteiligungen der Österreichischen Beteiligungs AG (Öbag).

Einfluss aufbauen: Angesichts offensiver staatlicher Player geht es auch darum, relevante Unternehmen gegenüber feindlichen Übernahmen abzusichern bzw. Einfluss aufzubauen. Nur so können Österreich und Europa etwa ihre Vorstellungen im Klimaschutz effektiv umsetzen. Die Sicherung von Einfluss ist auch eine der wesentlichen Aufgaben der finnischen Staatsholding Solidium, die 13 Beteiligungen an kritischen Unternehmen hält (darunter der Telekommunikationsanbieter Nokia oder der Vepackungskonzern Stora Enso).

Synergien nutzen: Durch bestehende und neue Beteiligungen können wichtige Synergien entstehen. Ein Beispiel dafür ist die Zusammenarbeit der Öbag-Unternehmen Verbund und OMV im Bereich von Fotovoltaik und grünen Wasserstoffproduktion.

Know-how sichern und übertragen: Dahinter steht eine doppelte Aufgabe. Beteiligungen sollen kritisches Know-how für die österreichische Wirtschaft absichern. Durch ein Beteiligungsmanagement des Staates soll aber auch unternehmerisches Wissen in Politik und Verwaltung eingespielt werden.

Kapital gut anlegen: Dabei geht es um die Frage, wie die Republik ihr Vermögen so anlegt, dass es auch sinnvolle Renditen gibt. Die richtigen Beteiligungen sorgen über Wertzuwachs bzw. Dividenden dafür, das Sparbuch eher nicht. Allein 2019 hat etwa die Öbag 370 Millionen Euro an Dividenden an den Finanzminister abgeliefert.

Im Jahr 2020 geht es also nicht darum, Unternehmen zu „verstaatlichen“, sondern Beteiligungen zu halten oder neue einzugehen, wenn es strategisch Sinn ergibt. Erfolgt dies nach modernen Prinzipien des Kapitalmarkts, dann sichert das die Waffengleichheit im internationalen Wettbewerb wie auch das Vertrauen privater Anleger.

Markus Fallenböck.
Markus Fallenböck.(c) Beigestellt

Der Autor

Markus Fallenböck ist Gesellschafter des österreichischen Fintech Own360 (früher Own Austria), das einen Standortfonds für private Anleger anbietet. Davor war er viele Jahre in Managementfunktionen etwa bei der Styria Media Group und der Verlagsgruppe News tätig.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.03.2020)

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