Das Parlament tagt, aber größere Demos sind verboten. Doch wie sehr darf man Grundrechte einschränken?
Wien. Das Kulturleben kommt zum Erliegen, Grundrechte werden eingeschränkt. Die harten Maßnahmen gegen das Coronavirus betreffen alle Bürger. Das Parlament will weiter tagen, auch wenn sich dabei viele Abgeordnete treffen. Aber inwieweit dürfen Grundrechte in der momentanen Situation überhaupt eingeschränkt werden? Und wie viel Demokratie müsste selbst im Fall einer Verschärfung der Situation fortbestehen?
Grundrechte
Versammlungen werden nur noch bis zu 500 Personen (im Freien) bzw. bis zu hundert Personen in Räumen gestattet. Und das, obwohl die in Österreich im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) die Versammlungsfreiheit garantiert.