Das Parlament muss nicht in der Hofburg tagen. Laut Verfassung wäre es erlaubt, dass sich die Mandatare im Freien treffen (und so die Ansteckungsgefahr verringern).
Verfassung

Coronavirus: Wie viel Demokratie bleiben muss

Das Parlament tagt, aber größere Demos sind verboten. Doch wie sehr darf man Grundrechte einschränken?

Wien. Das Kulturleben kommt zum Erliegen, Grundrechte werden eingeschränkt. Die harten Maßnahmen gegen das Coronavirus betreffen alle Bürger. Das Parlament will weiter tagen, auch wenn sich dabei viele Abgeordnete treffen. Aber inwieweit dürfen Grundrechte in der momentanen Situation überhaupt eingeschränkt werden? Und wie viel Demokratie müsste selbst im Fall einer Verschärfung der Situation fortbestehen?

Grundrechte

Versammlungen werden nur noch bis zu 500 Personen (im Freien) bzw. bis zu hundert Personen in Räumen gestattet. Und das, obwohl die in Österreich im Verfassungsrang stehende Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) die Versammlungsfreiheit garantiert.

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