Arbeitsrecht

Darf der Chef Home-Office anordnen?

Es gilt grundsätzlich, dass Dienstnehmer nicht gegen ihren Willen zu Home-Office verpflichtet werden können.
Es gilt grundsätzlich, dass Dienstnehmer nicht gegen ihren Willen zu Home-Office verpflichtet werden können.(c) imago images/PA Images (Joe Giddens via www.imago-images)
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Viele Arbeitnehmer werden wohl in absehbarer Zeit ihren Arbeitsplatz in die eigenen vier Wände verlegen. Man könne jedoch niemanden dazu zwingen, hieß es bislang immer. Aber gilt das jetzt noch?

Wien. Viele Firmen bereiten sich darauf vor, ihren Betrieb notfalls via Home-Office aufrechtzuerhalten. Oder überlegen sogar, Mitarbeiter auch ohne behördlichen Zwang daheim arbeiten zu lassen. Aber dürfen Arbeitgeber das überhaupt einseitig anordnen?

Bisher lautete die einhellige Antwort der Juristen: Nein. Denn es braucht dafür eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Nur wenn Home-Office schon im Dienstvertrag vereinbart ist, könnte der Arbeitgeber (je nachdem, wie die Klausel gestaltet ist) Mitarbeiter auch ohne deren Zustimmung zum Arbeiten heimschicken. Oder auch, wenn im Dienstvertrag ein Versetzungsvorbehalt enthalten ist, der es dem Arbeitgeber erlaubt, den Mitarbeiter auch an einem anderen Dienstort als vereinbart einzusetzen. Es gilt grundsätzlich, dass Dienstnehmer nicht gegen ihren Willen zu Home-Office verpflichtet werden können. Der Arbeitgeber hätte dann nur die Möglichkeit, einen Mitarbeiter, der eine Zeit lang zu Hause bleiben soll, unter Weiterzahlung des Entgelts dienstfrei zu stellen.

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