Verfassungsgerichtshof

VfGH weist Antrag zurück: Karfreitag weiter kein Feiertag

Salvador Zavala (C) as Jesus Christ carries the cross during the Via Crucis or Way of the Cross in Chicago on April 2,
Salvador Zavala (C) as Jesus Christ carries the cross during the Via Crucis or Way of the Cross in Chicago on April 2,imago images/UPI Photo
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Der Antrag - gestellt von evangelischen Kirchen und der altkatholischen Kirche - sei unzulässig, sagen die Höchstrichter: Die Kirchen seien nicht berechtigt, die türkis-blaue Regelung anzufechten, da sie nicht unmittelbar von ihr betroffen seien.

Gläubige Protestanten müssen sich am Karfreitag weiter Urlaub nehmen. Der Verfassungsgerichtshof hat den von vier evangelischen Kirchen sowie der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag, die von ÖVP und FPÖ beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags aufzuheben, als unzulässig zurückgewiesen. Das hat der VfGH am Donnerstag bekannt gegeben.>> Wie der Karfreitag vom Feiertag zum Urlaubstag wurde [premium]

Grund für die Entscheidung des Höchstgerichts: Die vier Kirchen seien  durch die 2019 beschlossene Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen und daher nicht zur Anfechtung berechtigt. Die antragstellenden Kirchen hätten demnach kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages. Eine staatliche Pflicht zur Einführung oder Beibehaltung eines solchen Feiertages ergibt sich nach Ansicht der Höchstrichter weder aus dem Europäischen Menschenrechtskonvention noch aus dem Staatsgrundgesetz.

Die Höchstrichter wiesen darauf hin, dass Feiertage überwiegend Ziele der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung verfolgen.

„Persönlicher Feiertag“ entstand unter Türkis-Blau

Beschlossen worden war die Abschaffung des Karfreitags-Feiertags für Protestanten Anfang 2019 unter Türkis-Blau. Der Europäische Gerichtshof hatte in dem Sonderfeiertag eine unzulässige Diskriminierung anderer Arbeitnehmer geortet. ÖVP und FPÖ hatten daher die Wahl, einen zusätzlichen Feiertag für alle Arbeitnehmer einzuführen oder den Karfreitag als Feiertag für Protestanten zu streichen - und entschieden sich für Zweiteres.

Einziges Entgegenkommen der damaligen Regierungskoalition für Arbeitnehmer, die am Karfreitag frei haben wollen: Melden sie den Urlaub rechtzeitig an, darf ihn der Arbeitgeber in der Regel nicht ablehnen ("persönlicher Feiertag").

(APA)

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