Vorsorge

Die Angst vor dem Testament

Notar Markus Kaspar: „Im Testament kann ich alles verfügen, dadurch ist es eine sehr komplexe Angelegenheit.“
Notar Markus Kaspar: „Im Testament kann ich alles verfügen, dadurch ist es eine sehr komplexe Angelegenheit.“(c) ÖNK
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Sobald man ein Unternehmen hält oder Vermögenswerte da sind, sollte ein Testament gemacht werden. Aber viele meiden es, sich mit dem Tod auseinanderzusetzen.

Beim Erben kann viel schiefgehen. Dennoch haben nur rund 20 Prozent der Österreicher ihren Nachlass mittels Testament geregelt. „Ein Testament hat vor allem mit Vorsorge zu tun“, betont Notar Markus Kaspar, Sprecher der Österreichischen Notariatskammer, die Wichtigkeit. „Dennoch haben sehr viele Menschen Ängste, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.“

Der Notar rät jedem, unabhängig vom Alter, zur Errichtung eines Testaments, „sobald man irgendetwas geschaffen hat“ – also Ersparnisse, Wohnung oder Haus hat; ein Unternehmen gegründet oder eines übernommen hat, oder wenn es minderjährige Kinder gibt. Denn: „Das gesetzliche Erbrecht entspricht nur selten dem ,letzten Willen‘ der verstorbenen Person.“ In einem Testament hingegen könne genau festgelegt werden, wie ein Erbe aufgeteilt werden soll.

Bei einer Testamentserrichtung gelten viele Formvorschriften. Daher lauern auch viele Fallstricke, vor allem beim eigenhändig, also handschriftlich verfassten und unterschriebenen Testament, für das man keine Zeugen braucht. Bei der eigenhändigen letztwilligen Verfügung braucht es auch kein Datum. „Doch es ist empfehlenswert“, sagt Kaspar und warnt zur Vorsicht: „Selbstverfasste Testamente bergen die Gefahr in sich, dass Anordnungen getroffen werden, die gut gemeint sind, aber rechtlich nicht eindeutig ausgelegt werden können.“ Will man auf Nummer sicher gehen, sollte man den letzten Willen mit einem Notar erarbeiten. Dieser spricht auch Fragen an, an die man vielleicht nicht denkt, wie beispielsweise Ersatzerben. „Das vergessen viele“, sagt Kaspar. „Aber stellen Sie sich vor: Der Ehepartner ist vom Erblasser als Erbe eingesetzt – kommt aber gleichzeitig mit ihm bei einem Unfall zu Tode.“

Passiert nicht oft, ist aber nicht unwahrscheinlich. „Im Testament kann ich alles verfügen, dadurch ist es eine sehr komplexe Angelegenheit.“ Mit der Erbrechtsreform vor zweieinhalb Jahren sollte das fremdhändig verfasste Testament, also das am Computer geschriebene oder diktierte Testament, fälschungssicherer gemacht werden – indem man nun die letztwillige Verfügung in Gegenwart von drei gleichzeitig anwesenden Zeugen eigenhändig unterschreiben muss, sowie durch den eigenhändig geschriebenen Zusatz, dass dies „der letzte Wille ist“. Auch die Identität der drei Zeugen durch deren Personalien (Name, Adresse, Geburtsdatum) muss klar hervorgehen. Es sei ratsam, das nicht zwingende Datum und den Ort hinzuzufügen.

Der Notar rät, das verfasste Testament unbedingt im zentralen Testamentsregister eintragen zu lassen. „Eine Einbringung beim Notar bewirkt keine Rechtswirkung, was Inhalt und Form betrifft. Aber es ist auffindbar“, sagt Kaspar. Das kann manchmal wichtig sein: Denn habe man es nur daheim sicher aufbewahrt – und finde es unter den Nachkommen beispielsweise der im Testament nicht oder weniger Bedachte, könne es dann eventuell weg sein . . .  (hp)

Compliance-Hinweis:

Die Berichterstattung und der Wettbewerb „Österreichs beste Familienunternehmen“ werden von der „Presse“-Redaktion unabhängig gestaltet. Das Bankhaus Spängler, die BDO und die Österreichische Notariatskammer sind Kooperationspartner.

Redaktion: Hans Pleininger, hans.pleininger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.03.2020)


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