Der Deutsche Bundestag verbietet ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern. Auch ungedeckter Kredit-Ausfallversicherungen werden untersagt.
Als weitere Konsequenz aus der Finanzkrise sind eine Reihe riskanter Spekulationsgeschäfte an deutschen Börsen künftig verboten. Der Deutsche Bundestag untersagte am Freitag ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und Staatsanleihen von Euro-Ländern. Sie gelten als Brandbeschleuniger der Krise, die den Finanzmarkt mehrfach an den Rand des Zusammenbruchs getrieben hatte. Mit dem Verbot steht die schwarz-gelbe Koalition international weitgehend isoliert da. Kritiker bemängeln, deshalb werde das Gesetz keine Wirkung entfalten.
Bei ungedeckten Leerverkäufen wetten Investoren auf fallende Kurse. Dabei haben sie die zugrundeliegenden Wertpapiere allerdings noch nicht im Besitz. Verboten wird außerdem der Abschluss ungedeckter Kredit-Ausfallversicherungen auf Anleihen von Euro-Ländern. Die CDS genannten Spekulationsinstrumente waren in der Euro-Krise in die Kritik geraten. Mit dem Gesetz werden die Börsenaufsicht BaFin und das Finanzministerium zudem ermächtigt, bei Bedarf weitere Finanzgeschäfte zu untersagen. Leerverkäufe funktionieren vereinfacht so: Angenommen, eine Aktie kostet heute 100 Euro. Ein Spekulant sichert sich mit einem Derivat das Recht, die Aktie in drei Monaten um 70 Euro zu verkaufen. Angenommen, die Aktie ist in drei Monaten am Markt zum 40 Euro zu haben. Nun kauft er die Aktie am Markt um 40 und verkauft sie sofort um die vereinbarten 70 --> und schon hat er 30 gewonnen.
Man spricht von "Leerverkauf", weil der Spekulant zum Zeitpunkt der Spekulation (im Bsp: Heute) gar keine Aktie hat, die er in drei Monaten verkaufen könnte. Er "borgt" sich die Aktie von jemandem anderen aus und retourniert sie zum Verkaufszeitpunkt, wenn er die gleiche Aktie am Markt kauf.
Bereits seit 19. Mai sind bestimmte Leerverkäufe in Deutschland untersagt. Auch in Österreich sind ungedeckte Leerverkäufe auf große Finanztitel seit Herbst 2008 verboten.
Mit dem jetzt mit den Stimmen von Union und FDP beschlossenen Gesetz wurde das Verbot ausgeweitet. Der Bundesrat entscheidet am Freitag nächster Woche. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich, nachdem Interessen der Länder berücksichtigt und die Gesetzespläne entschärft wurden. Die SPD hat heute dagegen gestimmt, Grüne und Linkspartei enthielten sich.
Scharfe Kritik
Von der Opposition kam scharfe Kritik. Der SPD-Finanzpolitiker Manfred Zöllmer bemängelte: "Dieser Gesetzentwurf ist ein Placebo. Er ist wirkungslos. Er ist reine Symbolpolitik." Ein gravierender Geburtsfehler des Vorhabens sei, dass es ein unabgestimmter Alleingang sei. Wer so vorgehe, zeige, dass er nicht Regulierung wolle, sondern sie nur vortäuschen wolle. Barbara Höll von den Linken wie Gerhard Schick von den Grünen kündigten Enthaltungen ihrer Fraktionen an. Das Gesetz gehe zwar gerade in Sachen Transparenz in eine richtige Richtung, sei aber lückenhaft und gehe das Übel Spekulation nicht konsequent an, erklärten beide Politiker.
Kritik an dem Verbot war selbst aus dem Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) gekommen. Frankreichs Zentralbankpräsident Christian Noyer hatte moniert, Einzellösungen könnten weniger effektiv sein und Schwankungen an den Märkten erhöhen. Die deutsche Regierung sieht sich dagegen als Vorreiterin in Europa.
(APA)