Höchstgericht

Doping-Kritik am ÖSV: Etappenerfolg für Dürr

Der ehemalige Langläufer Johannes Dürr.
Der ehemalige Langläufer Johannes Dürr.(c) APA/EXPA/JOHANN GRODER (EXPA/JOHANN GRODER)
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Der ehemalige Langläufer Johannes Dürr hat dem Skiverband vorgeworfen, Doping zumindest geduldet zu haben. Entgegen dem Willen des ÖSV muss er die Möglichkeit bekommen, seine Vorwürfe zu erhärten.

Wien. „Okay, also bitte mach's, lass dich aber nicht erwischen.“ So ungefähr sei es „g'rennt“, wenn es um Doping für Langläufer im Österreichischen Skiverband gegangen sei. Das hat der ehemalige ÖSV-Athlet Johannes Dürr im Juli 2018 bei einer sogenannten Fuckup-Night in Wattens behauptet, einem Format zur Selbstreflexion über berufliches Scheitern. Dürr wollte damit sagen, dass der ÖSV vor Doping zumindest die Augen verschlossen habe, wenn er es nicht sogar gebilligt habe.

„Genug Vorbringen erstattet“

Der kritisierte Verband wollte solche Behauptungen rundweg verbieten lassen. Prompt erreichte er ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts Innsbruck; wie der Oberste Gerichtshof (OGH) nun aber bestätigt, muss Dürr die Gelegenheit bekommen, seine Vorwürfe zu erhärten. Dürr habe nämlich „ausreichendes Vorbringen zum Wahrheitsgehalt seiner Äußerungen erstattet“, mit denen sich das Gericht jetzt doch näher auseinandersetzen muss.

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