Parkbänke am Sonntag in Wien
Coronavirus

"Ausgangs­beschränkungen" und Kontrollen: Was die neuen Maßnahmen bedeuten

Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus sind umfassend. Sie gelten mindestens bis zum 13. April. Ein Überblick.

Die Bundesregierung hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus scharfe Maßnahmen in Kraft gesetzt: Für ganz Österreich wurde eine "Ausgangsbeschränkung" ausgesprochen. Alle Gemeinden in Tirol sowie manche Orte in Vorarlberg, Salzburg und Kärnten sind unter Quarantäne gestellt. Ein Überblick.

Mit der "Ausgangsbeschränkung" wird die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum massiv eingeschränkt. Spielplätze und Sportplätze sind mit sofortiger Wirkung zu. Restaurants und Cafés sind ohne Ausnahme geschlossen. Dazu kommenauch bundesweite "Verkehrbeschränkungen". Grundsätzlich gilt, dass Menschen in ihren Wohnungen bleiben sollen.

Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen:

  • Berufliche Zwecke, die erforderlich sind. Das gilt beispielsweise für Supermarktkassierer und Ärzte. Ein Abstand von einem Meter zu anderen Personen soll bei der beruflichen Tätigkeit eingehalten werden können. Ansonsten sollen Betriebe - so weit es möglich ist - Heimarbeit ermöglichen.
  • Dringende Besorgungen wie etwa Lebensmittel oder Medikamente sowie Hilfe für andere Menschen.
  • Spaziergänge sind weiterhin gestattet, aber nur, wenn man alleine oder im Familienverbund bzw. mit Personen, die im gleichen Haushalt leben, unterwegs ist. Das Kanzleramt appelliert, dies aber nur in dringenden Fällen zu tun.

Weiterhin geöffnet bleiben: Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Post, Apotheken, Tankstellen, Banken, Trafiken und Tierfutterhandel.

Dienstleistungen

Produzierende Betriebe dürfen weiter machen: Für Baufirmen und Fabriken gibt es keine Restriktionen. Diese Unternehmen könnten aber Schwierigkeiten bekommen, wenn Arbeitnehmer krankheitsbedingt oder wegen Betreuungspflichten ausfallen. Geschlossen werden Dienstleistungsunternehmungen mit Kundenkontakt, wie beispielsweise Friseure. Dienstleister, die für die Aufrechterhaltung der Versorgung notwendig sind, sind ausgenommen - also beispielsweise Zustelldienste.

Schulen und Kindergärten

Schulen und Kindergärten sind de facto geschlossen. An Kindergärten, Volks- und Mittelschulen sowie an den AHS-Unterstufen wird ein Betreuungsbetrieb aufrecht erhalten, der allerdings von wenigen in Anspruch genommen wird. Auch Universitäten sind geschlossen.

Arztbesuch

Dringende Arzttermine sind weiterhin möglich, die Besuche bei Ärzten sollen aber auf ein absolutes Minimum eingeschränkt werden. So rät die Ärztekammer den niedergelassenen Ärzten dazu, Untersuchungen und Behandlungen, die nicht dringend notwendig sind, nicht mehr durchzuführen. Das gilt speziell für Kontroll-, Vorsorge- und Nachsorgeuntersuchungen sowie Untersuchungen von Schwangeren.

Ein guter Teil der Ordination ist inzwischen schon ohne direkten Kontakt möglich: Ärzte können sowohl telefonisch die Krankschreibung veranlassen als auch Rezepte ausstellen. Die freien Kapazitäten der Ärzte durch den eingeschränkten Ordinationsbetrieb will die Ärztekammer für eine massive Aufstockung des Ärztefunkdienstes nutzen, der die Corona-Tests mobil vornimmt.

Krankenhäuser

Die Krankenhäuser haben in Vorbereitung auf massenhafte Coronafälle schon auf Notbetrieb umgeschaltet. Routineoperationen werden verschoben. Und die Besuche von Angehörigen sind stark eingeschränkt, um das Übertragungsrisiko zu vermindern. Im Kaiser-Franz-Josef-Spital in Wien beispielsweise dürfen nur noch Personen in kritischem Zustand und Mütter mit Neugeborenen Besuch empfangen – und auch da nur eine Person pro Tag. Um das Besuchsverbot auch durchzusetzen, haben viele Spitäler etwa Kontrollen am Eingang eingesetzt.

Arbeitslose

Die restriktiven Maßnahmen werden auch massive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben - es wird mit zehntausenden Arbeitslosen gerechnet. Müssen sich alle Arbeitslosen nun beim Arbeitsmarktservice anstellen? Nein, sagt AMS-Chef Johannes Kopf: „Wir kümmern uns um Sie, auch ohne Sie zu sehen.“ Bisher war für die Antragsstellung eine persönliche Vorsprache notwendig, jetzt kann das auch per E-Mail oder telefonisch erledigt werden.

Polizei kontrolliert Einhaltung

Die Einhaltung der Maßnahmen wird künftig von der Polizei kontrolliert. Polizeibeamte sind grundsätzlich zum Einschreiten aufgefordert, wenn ihnen im Zuge ihres Streifendiensts Personengruppen unterkommen, die offensichtlich sich nicht an die Vorgaben halten. Sei es, wenn sich in Park zum Picknicken getroffen wird, oder Menschen zu Partys im Freien zusammenkommen. "In diesen Fällen werden die Leute angewiesen, sich zum Schutz der Gesamtbevölkerung zu entfernen", erläuterte Detlef Polay, der Sprecher des Krisenstabs im Innenministerium.

Es gelten mittlerweile Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen dem Kanzleramt zufolge Strafen bis zu 2180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten etwa auf Spielplätzen drohen weit empfindlichere Strafen. Polay zufolge kann die Polizei Strafen in Höhe von bis zu 3600 Euro verhängen. Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung.

Vollumfängliche Reiseeinschränkungen

Die Liste der Länder, die keine Landeerlaubnis in Österreich mehr haben, ist wieder länger geworden. Seit Sonntag dürfen auch keine Flüge mehr aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine in Österreich landen. Österreichischen Reisenden wird dringend empfohlen, die Heimreise aus diesen Ländern anzutreten, hieß es seitens der Außenministeriums. Die Fluglinie Austrian stellte am Donnerstag den Betrieb ein. Der Flughafen Wien in Schwechat läuft auf Minimalbetrieb für Frachtflugzeuge und Heimbringer-Flüge.

Das Außenministerium rief generell Urlaubsreisende dazu auf, besser die Heimreise anzutreten, da immer mehr Länder - auch kurzfristig - mit Landeverboten belegt werden könnten. Außerdem bestehe die Möglichkeit, dass in den Urlaubsländern bzw. in den Ländern, in denen man bei einer überstürzten Abreise hängen bleiben könnte, nicht der gleiche medizinische Standard gegeben ist wie in Österreich. Dezitierte Reisewarnungen (Sicherheitsstufe 6) gibt es für Frankreich, Italien, Niederlande, Russland, Schweiz, Spanien, Ukraine und Vereinigtes Königreich.


>> zum Überblick der Maßnahmen auf der Webseite des Gesundheitsministeriums

(bagre/Red.)

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