Coronavirus

Regierung kündigt Bargeldhilfen für Einpersonenunternehmen an

Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler.
Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Werner Kogler.APA/ROBERT JAEGER
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Sie sollen aus dem 4 Milliarden Euro-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt werden. Indes kündigt das Finanzministerium Onlineformulare für steuerliche Erleichterungen an.

Im Rahmen des vom Parlament am Wochenende eingerichteten 4 Milliarden Euro-Hilfsfonds soll es auch Bargeldhilfen für Einpersonenunternehmen geben. Das haben Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag im Ö1-Morgenjournal angekündigt. Indessen hat das Finanzministerium ein Formular für Firmen erstellt, die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise beantragen müssen.

Für Einpersonenunternehmen "die ja fast im Prekären arbeiten" werde es "Cash on the Hand" geben, kündigte Kogler Bargeldhilfen zur Überbrückung der Corona-Krise an. Kurz bestätigte das. Am Samstag hatte die Regierung einen vorerst mit 4 Milliarden Euro dotierten Hilfsfonds angekündigt, der weitere Fonds speisen soll. So sind auch zwei Härte-Fonds für Einpersonenunternehmen (EPU) und Familienbetriebe geplant.

Weitere Pakete sollen folgen. Außerdem ist seit heute, Montag, ein neues und deutlich erweitertes Kurzarbeitsmodell im Einsatz, mit dem Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistung vorübergehend auf bis zu Null reduzieren können. Die Kosten werden den eigentlich geplanten leichten Budgetüberschuss in ein "massives Defizit" (Kurz) kippen lassen.

Liquidität von Unternehmen sichern

Das Finanzministerium bietet von den Maßnahmen rund um Covid-19 betroffenen Unternehmen indessen ein "kombiniertes Formular" an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind. Damit soll die Liquidität der Unternehmen gesichert werden, teilte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung mit.

Das Formular kann dann an corona@bmf.gv.at geschickt oder über FinanzOnline hochgeladen werden. Beantragt werden können die Herabsetzung der Vorauszahlungen für die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bis auf null, der Entfall von Anspruchszinsen für Nachforderung aus Steuerbescheiden, spätere Zahlungen bzw. Ratenzahlungen, der Verzicht oder die Senkung von Säumniszuschlägen.

Für Fragen zu diesen Themen steht die Nummer 050 233 333 oder bmf.gv.at/corona zur Verfügung.

(APA)

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