Ausgehregeln

Getrennt von Partner oder Kind? Wen man noch treffen darf

APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Verordnung der Regierung ist strikt gefasst, dürfte aber nicht ganz so streng vollzogen werden.

Wien. Trennt die am Montag in Kraft getretene Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober auch Familien und Partner, wenn sie nicht im selben Haushalt leben? Ja, wenn man den Wortlaut der Verordnung betrachtet. Nein, wenn man die Aussagen der Regierung hört. Aber was gilt nun, und inwieweit wären solche Eingriffe in das Privatleben überhaupt zulässig?


Der Haushalt eint.
Klar ist laut der Verordnung eines: Selbst öffentliche Orte darf man privat noch mit Personen aufsuchen, mit denen man im Haushalt lebt. Wer mit seiner Familie wohnt, kann mit ihr also auch spazieren gehen, sonst hat dies ebenso wie alle anderen Ausgänge allein zu erfolgen.

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