Wirtschaft

Coronavirus: Bei Betriebsschließung entfällt Pacht und Miete

APA/HERBERT P. OCZERET
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Betriebe, die im Zuge der Coronavirus-Pandemie geschlossen sind, müssen für die Dauer der Schließung keine Miete zahlen - sofern nicht eine eigene Vertragsklause anderweitiges vorsieht.

"Basierend auf den geltenden Regelungen (...) ist aufgrund der Rechtslage davon auszugehen, dass im Falle der aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich eine Mietzinsminderung bzw. auch der gänzliche Mietzinsentfall für die Dauer der Beschränkung durchsetzbar ist", so die Wirtschaftskammer am Dienstag zur APA.

Zu beachten sei aber, dass die gesetzlichen Regelungen nicht zwingend seien und vertraglich geändert werden könnten. Es müsse daher jeder Fall einzeln geprüft werden, des weiteren sei abzuwarten, ob Gerichte auch diese Rechtsmeinung teilten.

Reinhard Pesek von FWM Rechtsanwälte empfiehlt, die April-Miete bzw. den Pacht auf jeden Fall zu bezahlen - aber mit Vorbehalt. Dies deswegen, weil nicht absehbar sei, wie lange die Schließungen anhalten. Jene Betriebe, die nun geschlossen halten müssen, könnten Teile der März-Miete zurück verlangen.

Eine Zahlungsverpflichtung könnte dann vorliegen, wenn eine "höhere Gewalt" wie die derzeitige Coronavirus-Pandemie im Miet-/Pachtvertrag berücksichtigt wurde, so der Anwalt.

Stadt Linz stundet Miete und Pacht

Als Soforthilfe für Ein-Personen-Unternehmen sowie Klein- und Mittelbetriebe in städtischen Gebäuden stundet Linz ebenso wie Graz diesen vorübergehend die Miet- und Pachtzahlungen. Durch diesen Verzicht wolle die Stadt dazu beitragen, dass jene Unternehmen in der Corona-Krisenzeit "liquide bleiben", meinte Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Dienstag.

Unterstützt werden mit diesem Nachlass zahlreiche Gastronomiebetriebe, die wegen des Virus seit Dienstag geschlossen haben, aber auch rund 370 Gewerbelokale in Gebäuden der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt, die ebenfalls ihren Betrieb vorübergehend einstellen mussten. "Sobald klar ist, wie die Wirtschaftshilfe des Bundes und ein allfälliges Hilfspaket des Landes wirken, werden wir festlegen, wie der finale Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Krise aussieht", hieß es weiters in der Aussendung.

Graz reduziert Gebühren

Die Stadt Graz hat wegen der Coronavirus-Auswirkungen ein "erstes kommunales Soforthilfe-Wirtschaftspaket" über 3 Millionen Euro geschnürt: Mietzins in öffentlichen Gebäuden wird erlassen, Abgaben und Gebühren werden reduziert. Die Energie Graz richtet einen Notfonds ein, um Unternehmen mit Zahlungsschwierigkeiten zu helfen. Außerdem finden bei Zahlungsverzug keine Stromabschaltungen statt.

Wie Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP), sein Stellvertreter Mario Eustacchio (FPÖ) und Finanzstadtrat Günter Riegler (ÖVP) am Dienstag via Aussendung informierten, sollen die Maßnahmen zur Entlastung der nun wegen des Coronavirus in Bedrängnis kommenden Unternehmen dienen. "Die Gesundheit der Grazerinnen und Grazer steht über Allem. Dennoch trifft das Coronavirus auch Grazer Unternehmen, die in diesen unsicheren Zeiten schnelle und unbürokratische Hilfe benötigen. So greifen unsere Maßnahmen beginnend bei Grazer EPUs bis hin zu den Großbetrieben und decken von der Gastronomie über Handel bis hin zum produzierenden Gewerbe die unterschiedlichsten Sparten ab", sagte Nagl.

Das Paket umfasst elf Punkte. Unter anderem werden bis Jahresende keine Nutzungsgebühren für Gastgärten eingehoben. Bereits eingezahlte Beiträge werden den Gastronomen rückerstattet. Die Maßnahme wird die Stadt rund 600.000 Euro kosten. Von den Schließungen betroffene Grazer Unternehmen müssen bis Jahresende 20 Prozent weniger für Wasser bezahlen (700.000 Euro). Im Fördertopf der Energie Graz stehen 200.000 Euro für betriebliche Stromkunden zur Verfügung.

Weiters entfallen bis Jahresende alle Nutzungsentgelte für Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Wer schon bezahlt hat, bekommt die Summe rückerstattet (150.000 Euro). Die Standgebühren bei Bauernmärkten werden für die kommenden beiden Monate ausgesetzt (300.000 Euro). Unternehmen, die von den Auswirkungen des Coronavirus stark betroffen und in städtischen Objekten eingemietet sind, wird die Miete für die Dauer der Verkehrsbeschränkung erlassen (400.000 Euro). Die Stadt Graz appelliert auch an andere Vermieter, "sich mit den Grazer Unternehmen in dieser Ausnahmesituation solidarisch zu zeigen und den Mietzins zu reduzieren oder ebenfalls zu erlassen".

Zur Stärkung des Einzelhandels wird eine Kampagne um rund 80.000 Euro gestartet, die die Grazer Bevölkerung dafür sensibilisieren soll, erst nach der Wiedereröffnung der Geschäfte bei Händlern in Graz einzukaufen. Damit Grazer Wirtschaftstreibende weiter liquide bleiben, wird allen Unternehmen, die eine Mietförderung der Stadt Graz bewilligt bekamen, die bis zum Jahr 2020 zugesagte Fördersumme sofort ausbezahlt (300.000 Euro). Unternehmer, die die Coworking-Space-Förderung der Stadt Graz erhalten, wird die zugesagte Fördersumme für das Jahr 2020 ebenfalls umgehend ausbezahlt. Da in Coworking-Spaces vermehrt Einzelunternehmer eingemietet sind, unterstütze diese Maßnahme vor allem die Erhaltung der Liquidität bei Grazer EPU (120.000 Euro).

Bereits am Montag wurde mitgeteilt, dass die Parkgebühren vorerst in der Stadt entfallen und auch im öffentlichen Verkehr keine Ticketkontrollen stattfinden. Eine eigens eingerichtete Corona Service-Hotline der Abteilung für Wirtschafts- und Tourismusentwicklung soll speziell Grazer Unternehmen Auskunft über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten geben. Die Hotline ist rund um die Uhr besetzt und unter den Nummern 0316/872-4804 oder 0664/608724884 erreichbar.

(APA)

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