Justiz

„Das Gericht wird zur Geisterstadt“

Richter und Staatsanwälte ziehen ihre Talare in Pandemie-Zeiten nur in unaufschiebbaren Fällen an.
Richter und Staatsanwälte ziehen ihre Talare in Pandemie-Zeiten nur in unaufschiebbaren Fällen an.(c) Guenther Peroutka/WB
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Im Kampf gegen das Coronavirus setzt auch die Justiz drastische Maßnahmen. Verhandlungen werden serienweise gestrichen, Häftlinge können nicht besucht werden.

Wien. Per Erlass „zum Umgang mit der aktuellen Coronapandemie“ hat Justizministerin Alma Zadić ein ganzes Bündel an Schutzmaßnahmen in Kraft gesetzt. Die Gerichte laufen in einer Art Notbetrieb. Alles dient einem Ziel: Es soll möglichst wenig persönliche Kontakte zwischen Vertretern der Justiz auf der einen Seite und Parteien bzw. deren Rechtsvertretern auf der anderen Seite geben. Ein schwieriges Unterfangen, sind doch die Verfahrensabläufe darauf aufgebaut, dass Menschen zusammenkommen.

1 Wie wirken sich die Einschränkungen auf die Strafgerichte aus?

Das Justizressort hat den Strafgerichten mitgeteilt, dass diese sich möglichst ausgiebig einer Bestimmung der Strafprozessordnung bedienen sollen: In ebendieser (§226 StPO) heißt es allgemein, dass Verhandlungen vertagt werden können, „wenn das Gericht (. . .) aus sonstigen wichtigen Gründen an der Durchführung der Hauptverhandlung verhindert ist“.

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