Öffentliche Verkehrsmittel

Mit der U-Bahn zum Spaziergang? Eigentlich verboten

Ludwig erklärte, dass seine Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel auch nützen dürften, um Spaziergänge am Stadtrand zu machen.
Ludwig erklärte, dass seine Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel auch nützen dürften, um Spaziergänge am Stadtrand zu machen.(c) Clemens Fabry/Die Presse
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Bürgermeister Michael Ludwig will den Wienern etwas erlauben, was die Verordnung der Regierung untersagt.

Wien. Ein echter Wiener geht nicht unter, er nimmt höchstens die Untergrundbahn. Aber gerade die Frage, inwieweit man diese für private Unternehmungen noch verwenden darf, sorgt dieser Tage für Verwirrung. Denn der Wiener Bürgermeister, Michael Ludwig (SPÖ), erklärte, dass seine Bürger die öffentlichen Verkehrsmittel auch nützen dürften, um Spaziergänge am Stadtrand zu machen. Aber ist das mit Blick auf die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) wirklich möglich? Und wie ist die jetzige Situation generell rechtlich einzuordnen?

1 Was steht in der Verordnung über das Benützen von Verkehrsmitteln?

Anschobers Verordnung verweist nur auf vier Fälle, in denen man „Massenbeförderungsmittel“ noch nutzen darf. Nämlich für berufliche Zwecke, für die Abwendung unmittelbarer Gefahren, zur Betreuung und Hilfe für unterstützungsbedürftige Personen sowie zur Deckung von Grundbedürfnissen (sprich für Einkäufe).

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