Viele Gerichtsverhandlungen werden vertagt – aber was gilt z. B. für Rechtsmittelfristen oder wenn die Baubewilligung bald abläuft?
Auch wenn es vorige Woche noch vorgekommen sein soll, dass Richter Vertagungen ablehnten: Die Chancen, dass anberaumte Gerichtstermine verschoben werden, stehen zur Zeit nicht schlecht. „Ich habe am Montag drei Vertagungsbitten bei unterschiedlichen Gerichten eingebracht, eine wurde bereits bewilligt; eine weitere Verhandlung wurde ohne mein Zutun vom Richter selbst abberaumt“, sagte Eva Schulze, Anwältin in der Kanzlei NHK, am Dienstag auf Anfrage der „Presse“.
Die Rechtsanwaltskammer habe ihre Mitglieder noch letzte Woche informiert, „dass Abberaumungen im Ermessen des Richters liegen, dass aber die Richter per Erlass angewiesen sind, Vertagungsbitten großzügig stattzugeben. Es mögen nur unaufschiebbare und dringende Verhandlungen stattfinden“, sagt Schulze.
Aber wie steht es sonst um behördliche Termine und Fristen, die wegen des Coronavirus nicht eingehalten werden können? Ist man da von vornherein exkulpiert, etwa wenn man sein Unternehmen vorübergehend stilllegen musste oder es nur einen Notbetrieb gibt? Nein, sagt Rechtsanwalt Berthold Lindner (Kanzlei Heid & Partner): Anders als zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen der Coronavirus-Krise, seien zum Fristenlauf bislang keine Sonderregelungen erlassen worden.