Ausgangsbeschränkungen

Justizministerium: Eltern dürfen getrennt lebende Kinder nun doch besuchen

Fabry/Presse
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Kinder dürfen nun doch beide Elternteile besuchen, auch wenn diese getrennt leben. Das stellte das Justizministerium am Donnerstag klar, nachdem es zuvor hieß, dass Kinder den Haushalt des betreuenden Elternteils „bis auf weiteres nicht verlassen“ dürfen. Die Opposition hatte deshalb Kritik geübt.

Nach Aufregung um ein vermeintliches Besuchsverbot für Elternteile, die von ihrem Kind getrennt leben, ruderte das Justizministerium am Donnerstag nun zurück: „Die Besuchsregelungen für Kinder bei getrennt lebenden Eltern sollen jedenfalls durch die Maßnahmen nicht längerfristig unterbunden sein“, betonte der Sprecher von Justizministerin Alma Zadić (Grüne) in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Der bis Montag geltende Erlass des Gesundheitsministeriums habe für diesen Fall bisher „nicht explizit eine Ausnahme festgeschrieben, aber gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Familienministerium wurde vereinbart, dass hier Klarheit geschaffen wird und diese Ausnahme aufgenommen wird“.

Ministeriumssprecherin Christina Ratz hatte der APA zuvor einen Text übermittelt, in dem es hieß, dass „das Kind den Haushalt des betreuenden Elternteils bis auf weiteres nicht verlassen“ dürfe. Auch ein Besuch dort sei nicht erlaubt.

Daraufhin hatte es Kritik von der Opposition gegeben. Als „nicht durchdacht“ kommentierte der oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) das Besuchsverbot. Die Maßnahme „schießt über das Ziel hinaus und muss dringend geändert werden“, wurde auch FPÖ-Chef Norbert Hofer in einer Aussendung zitiert. Der Neos-Abgeordnete Michael Bernhard forderte mehr „Augenmaß“.

Zuvor hatte es aus dem Gesundheitsministerium bereits Anfang der Woche gegenüber der „Presse“ geheißen, dass Eltern ihre Kinder abholen dürfen, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen. Das sollte nun auch tatsächlich der Fall sein.

(APA)

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