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44 neue Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Krise abgesegnet

Nationalratssitzung mit Sicherheitsabstand: Am 14. März 2020
Nationalratssitzung mit Sicherheitsabstand: Am 14. März 2020APA/GEORG HOCHMUTH
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44 Gesetze wurden novelliert oder neu eingeführt. Die Bandbreite der Änderungen ist entsprechend enorm. Die Opposition stimmte trotz etlicher Bedenken zu.

Der Nationalrat hat Freitagabend das zweite, noch umfangreichere Paket zur Bekämpfung der Corona-Krise einstimmig abgesegnet. Die Opposition stimmte trotz etlicher Bedenken zu. Ihre Anträge blieben in der Minderheit. Mit dem Gesetzespaket werden 44 Gesetze entweder novelliert oder neu eingeführt. Die Bandbreite der Änderungen ist entsprechend enorm.

So werden in der Justiz diverse Fristen sistiert. Der Antritt von Strafen in Fällen, in denen das Ausmaß der Freiheitsstrafe drei Jahre nicht übersteigt, kann bis Jahresende aufgeschoben werden. Das Besuchsverbot in den Justizanstalten wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, die Höchstgerichte können künftig auch Entscheide fällen, ohne persönlich zusammentreten zu müssen und Ministerratssitzungen dürfen per Video abgehalten werden.

Der Bildungsminister wiederum kann in die Autonomie der Hochschulen eingreifen, indem er Termine für Aufnahmeprüfungen selbstständig festlegen kann. Damit soll der Bildungsweg trotz Verschiebung der Matura durchlässig bleiben.

Festgelegt werden auch Modalitäten für die Kurzarbeit sowie für den Härtefonds für Kleinstunternehmer. Die maximal eine Milliarde an Hilfen wird zum Ärger der Opposition über die Wirtschaftskammer abgewickelt. Von Einnahmenausfall betroffenen Künstlern werden über den Künstler-Sozialversicherungsfonds bis zu fünf Millionen zur Verfügung gestellt. Durch Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sollen aus dem Covid-19-Krisenbewältigungsfonds 60 Mio. Euro in die Österreichische Gesundheitskasse fließen.

Weiters wird durch das Paket der Verbrauch von Urlaub verpflichtend - und das im Ausmaß von maximal acht Wochen, allerdings nur, wenn der Beschäftigte seiner Tätigkeit durch die Coronakrise nicht ausüben kann.

Flexibler wird der Einsatz von medizinischem und Pflegepersonal. Etwa wird die Möglichkeit geschaffen, zur Bekämpfung der Krise pensionierte und ausländische Ärzte sowie Turnusärzte heranzuziehen, auch wenn sie nicht alle Erfordernisse für die Berufsausübung vorweisen. Der Abstrich aus Nase und Rachen kann auch von Sanitätern durchgeführt werden.

Mehr Akademiker dürfen Labor-Untersuchungen machen

Weiters wird klargestellt, dass Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben, für die mit einer Pandemie anfallenden Laboruntersuchungen herangezogen werden können. Labordiagnostische Untersuchungen sollen auch in veterinärmedizinischen Einrichtungen durchgeführt werden können, um einen erhöhten Bedarf abzudecken.

Bei Zivildienern soll ermöglicht werden, sie befristet auf die Dauer der außergewöhnlichen Ereignisse mittels Verordnung weiteren Aufgabegebieten zu unterziehen. Dies soll die Bereiche Daseinsvorsorge und kritische Infrastruktur abdecken. Je nach fachlicher und beruflicher Qualifikation des Zivildienstleistenden sind Hilfstätigkeiten im Logistikbereich oder aber auch Transportfahrten vorstellbar.

Weitere Änderungen: Die Regelung zur Sonderbetreuungszeit mit den Lohnbeihilfen wird von Kindern bis 14 auf die Betreuung von Menschen mit Behinderungen ausgedehnt. Betriebsratswahlen können bis nach der Krise aufgeschoben werden. Die Tabaksteuer wird nicht im April sondern erst im Oktober erhöht. Die Altersteilzeit kann auch nach einem Corona-bedingten Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach der Krise wieder aufleben.

Die meisten der Krisenregelungen wurden zeitlich befristet. Um ein möglichst rasches Inkrafttreten zu ermöglichen, wird der Bundesrat schon am Samstag tagen. Ein Einspruch der Länderkammer ist nicht zu erwarten.

(APA)

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