Gartenhäuser & Gerätehütten: Ohne Baubehörde geht nur wenig

Selbst die kleinste Hütte unterliegt den Bauvorschriften – und die sind in jedem Bundesland anders.

In fast keinem Garten kommt man ohne sie aus, zu haben sind sie in den unterschiedlichsten Ausführungen, nach Maß oder fertig aus dem Katalog: Gerätehütten und Gartenhäuschen, Lauben und Pavillons. Verwendet werden sie als Unterstand für Rasenmäher, Gartenwerkzeug und Liegestühle, als Fahrradgarage – oder schlicht als zusätzlicher Raum oder überdachte, wetterfeste Sitzecke im „grünen Wohnzimmer“.

Manche Gartenhäuschen eignen sich von ihren Dimensionen her sogar als „Notunterkunft“ für Gäste nach einem langen Sommerfest. Oder als – mehr oder weniger bescheidenes – Wochenendquartier auf einem sonst unverbauten Gartengrundstück. Die haben mit den schlichten Werkzeughütten aus Metall oder Brettern meist nicht mehr viel gemeinsam, sondern sind Blockhäuser auf Grundflächen von zwanzig oder mehr Quadratmetern, oft mit kleiner, überdachter Holzterrasse und separatem „Schlafboden“ unterm Dach. In die nächste Kategorie fallen dann schon die echten Einfamilienhäuser in Blockbauweise.


Unterschiedliche Vorschriften

Blockhaus-Anbieter, aber auch Baumärkte haben meist viele Modelle von Gartenhäusern im Sortiment, lieferbar auf Bestellung. Was aber noch lange nicht heißt, dass man sie überall ohne Weiteres errichten darf. Selbst kleine Hütten unterliegen den Bauvorschriften – und die sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Relativ großzügig ist diesbezüglich die Wiener Bauordnung: Sie erlaubt es, im Bauland Gartenhäuschen, Lauben, Salettln, Geräte- und Werkzeughütten und dergleichen mit einer Grundfläche von höchstens zwölf Quadratmetern und einer Höhe von höchstens 2,50 Metern zu errichten, ohne dass man zuerst die Baubehörde bemühen muss. In Niederösterreich sieht man das enger: Will man da eine Gerätehütte oder ein Gewächshaus aufstellen, muss man zumindest eine Bauanzeige erstatten – schriftlich, mit Baubeschreibung und acht Wochen im Voraus. Das bloße Anzeigen reicht aber nur bei Grundrissflächen bis zu sechs Quadratmetern und einer Gebäudehöhe bis zu zwei Metern. Für alles, was größer ist, braucht man eine Baubewilligung.


Mindestabstände

Zusätzlich ist zu beachten, dass selbst kleine Nebengebäude nicht unbedingt überall auf dem Grundstück stehen dürfen. Zum Teil sind Mindestabstände von der Grundstücksgrenze einzuhalten – oder es gibt besondere Auflagen, wenn man direkt an der Grenze baut (zum Beispiel Errichtung einer Feuermauer).

Größere Blockhäuser müssen außerdem ins Ortsbild passen. Und will man sie im Winter beheizen, muss der Wärmedurchgangskoeffizient entsprechen – sonst gibt es keine Bewilligung für die ganzjährige Nutzung. Je nach Blockstärke, kann eine zusätzliche Wärmedämmung nötig sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.07.2010)


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