Einkommensteuer

Aktienverluste wenigstens steuerlich nutzen

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Wer jetzt auf dem Aktienmarkt Verluste einfährt, hat einen, wenn auch schwachen, Trost: Man kann sie steuerlich mit Gewinnen verrechnen. Allerdings nur innerhalb von engen Grenzen.

Wien. Wie Aktienanleger mit der aktuellen Situation umgehen, hängt stark von persönlichen Gegebenheiten und Befindlichkeiten ab und lässt sich nicht verallgemeinern. Fakt ist aber: Viele haben in jüngster Zeit Aktien verkauft und dabei in Kauf genommen, Verluste zu realisieren – mit dem Ziel, noch größere Abschläge zu vermeiden. In steuerlicher Hinsicht gibt es da einen kleinen Lichtblick: Solche Verluste lassen sich steuermindernd verwerten. Man kann sie mit bestimmten andernorts erzielten Gewinnen gegenrechnen.

Freilich nur dann, wenn man Papiere aus dem Neubestand verkauft hat. Wobei „neu“ nicht wörtlich zu nehmen ist – es geht dabei um gute neun Jahre. Denn das ist der erste Punkt, der bei der Verlustverwertung zu beachten ist, wie Christian Wilplinger, Steuerberater und Partner bei Deloitte in Wien, erklärt: „Bei Aktien, die vor dem 1. Jänner 2011 erworben wurden, sind Verluste nie abzugsfähig.“ Solche Aktien zählen zum „Altbestand“ – was jedoch auch seine Vorteile hat, wenn es mit den Kursen wieder aufwärts geht und man diese Papiere dann noch besitzt. Realisiert man dann einen Kursgewinn, kann man diesen steuerfrei lukrieren.

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