Schadenersatz

Skifahrer dürfen bei Knall erschrecken

Genug Abstand halten ist das wichtigste Gebot: Nicht nur in Zeiten des Coronavirus, sondern generell auf Skipisten.
Genug Abstand halten ist das wichtigste Gebot: Nicht nur in Zeiten des Coronavirus, sondern generell auf Skipisten.Die Presse
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Zwei Instanzen warfen einer Frau vor, ohne Not gestürzt zu sein. Die Höchstrichter aber zeigen Verständnis für die Wintersportlerin.

Wien. Auch wenn die Skisaison virusbedingt schon zu Ende ging, gilt es weiter, die Unfälle der Vergangenheit juristisch aufzuarbeiten. So auch in einem Fall, in dem es um eine zentrale Frage ging: Darf man als Skifahrer erschrecken, weil ein anderer Pistennutzer mit einem großen Knall an einem vorbeisaust?

Die schreckhafte Reaktion der Skifahrerin hatte jedenfalls dazu geführt, dass diese sich verletzt hatte. Dabei handelt es sich bei dem Opfer um eine sehr gute Skifahrerin. Sie war auch nur in einem gemütlichen Tempo und in kleinen Bögen auf dem circa 16 bis 18 Grad geneigten Hang in einem oberösterreichischen Skigebiet unterwegs gewesen.

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