Härtefallfonds

Freiberufler bangen um Soforthilfe

Können auch Angehörige freier Berufe die Förderung in Anspruch nehmen?
Können auch Angehörige freier Berufe die Förderung in Anspruch nehmen? (c) Clemens Fabry, Presse
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Können auch Angehörige freier Berufe die Förderung in Anspruch nehmen? Darüber herrscht zum Teil Skepsis, die Freiberufler hoffen auf eine Klarstellung.

Wien. Das zweite Covid-19-Gesetzespaket liegt auf dem Tisch, unter anderem sind darin die angekündigten Unterstützungsmaßnahmen für Kleinstunternehmen, Ein-Personen-Unternehmen (EPU), Non-Profit-Organisationen und freie Dienstnehmer enthalten. Für diese steht ein mit einer Milliarde Euro dotierter Härtefallfonds bereit, die Abwicklung soll durch die Wirtschaftskammer erfolgen.

Unklar ist aber teilweise noch, wer aller Hilfe aus diesem Fonds beantragen kann. So machte am Wochenende Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) via Twitter auf die Neuen Selbstständigen aufmerksam – auf diese habe die Wirtschaftskammer (WKO) in den Infos auf ihrer Homepage vergessen. Am Sonntag wurde das rasch bereinigt, die WKO nahm diese Gruppe in ihren Informationstext auf.

Verunsichert sind aber auch Freiberufler, dazu zählen etwa Ziviltechniker, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater. Auch dort gibt es sehr viele Einzelkämpfer, auch sie müssen teils massive Geschäftseinbrüche hinnehmen. Im Gesetzestext sind Freiberufler jedoch ebenfalls nicht ausdrücklich genannt – und sie zählen auch nicht zur Klientel der WKO, die den Härtefonds abwickelt, sondern haben ihre eigenen Berufsvertretungen. Sind sie nun von der Regelung miterfasst oder nicht?

„Alle Kleinstunternehmen“

Ärztekammer-Sprecher Sascha Bunda hat da keine rechtlichen Bedenken: „Wir gehen davon aus, dass wir Teil der Regelung sind.“ Ähnlich sieht es die Berufsvertretung der Rechtsanwälte: „Für den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag steht fest, dass die freien Berufe, also auch die Rechtsanwälte, vom Härtefallfondsgesetz erfasst sind“, sagt Bernhard Hruschka, der Sprecher des ÖRAK. Rechtlich ergebe sich das schon aus dem Abänderungsantrag der Regierungsparteien zum 2. Covid-19 Gesetz, der am Freitag im Nationalrat angenommen wurde.

In der Begründung zu diesem Gesetz heißt es nämlich: „Mit § 1 Abs. 1 sind sämtliche Kleinstunternehmen in einem weiten Umfang umfasst, so zum Beispiel auch die freiberuflich ausübbaren Gesundheitsberufe."

„Daher gehen wir davon aus, dass es die Intention des Gesetzgebers ist, wirklich sämtlichen Kleinstunternehmen, also auch Freiberuflern, in Härtefällen Förderungen zu gewähren“, sagt Hruschka. Abzuwarten bleibe aber jedenfalls noch die Richtlinie des Finanzministeriums (BMF) für die Abwicklung. Wann das BMF die Richtlinie erlässt? „Das wüssten wir selber sehr gerne. Wir warten jedenfalls schon darauf“, sagt Hruschka.

Auch bei der Kammer der Ziviltechniker wird betont, die eigene Berufsgruppe sei in der Regelung jedenfalls nicht ausgenommen. Sorgen macht man sich dort eher wegen der praktischen Abwicklung. Und zwar dahingehend, dass Angehörige der „kleinen" Kammern bei der Behandlung der Unterstützungsanträge und beim Informationsfluss faktisch im Nachteil sein könnten – eben weil sie normalerweise nicht zur Klientel der WKO gehören. Da könne es dann schon passieren, dass sie in Einzelfällen irrtümlich und ohne Absicht „vergessen“ oder in Informationen nicht eingebunden werden, wird befürchtet.

Die Ziviltechniker hoffen daher, dass in den Förderrichtlinien ausdrücklich klargestellt wird, dass auch die Angehörigen der „kleinen Kammern“ von der Regelung mitumfasst sind und dass sie auch alle diesbezüglichen Informationen zeitgleich mit den WKO-Mitgliedern erhalten müssen. Denn auch der Zeitfaktor könne entscheidend sein, sollten Anträge nach dem Prinzip „first come first serve" behandelt werden, heißt es seitens der Ziviltechnikerkammer.

Trainer starten Petition

„Die Presse“ fragte auch bei der „Bundeskonferenz der freien Berufe“ (BUKO) nach, dem Dachverband der neun heimischen Freiberufskammern. Dort hieß es am Montagvormittag, man werde sich in einem Brief an den Bundeskanzler wenden und um eine entsprechende Klarstellung bitten.

Sorgen ums finanzielle Überleben ihrer Mitglieder macht sich auch die Vereinigung der heimischen Businesstrainer (VBT). Sie hat eine Petition gestartet, um auf die prekäre finanzielle Situation der mehr als 6000 freiberuflichen bzw. selbstständigen Trainer in der beruflichen Aus- und Weiterbildung aufmerksam zu machen. Denn wegen der Coronakrise haben die Unternehmen auch alle Weiterbildungsaktivitäten storniert, den Trainern brechen die Umsätze weg.

Nun hofft man auf schnelle und unkomplizierte Auszahlungen der Soforthilfen, aber auch auf längerfristige Maßnahmen, weil es lange dauern werde, bis es in den Unternehmern wieder Budgets für Aus- und Weiterbildung gibt.

Hauptintention sei eine nachhaltige Absicherung der Trainer in den Folgemonaten, da „das Geschäft zumeist um nahezu 100 Prozent eingebrochen ist“, schreibt der VBT-Vorstand auf „Presse“-Anfrage. Es gehe dabei z. B. um steuerliche Anreize, damit die Weiterbildung gefördert und wieder angekurbelt wird. Nicht zuletzt wünschen sich aber auch die Trainer „eine Untermauerung, dass auch Freiberufler in dieser Soforthilfe ebenfalls inkludiert sind“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.03.2020)

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