Die zehn Millionen Euro für staatliche Überbrückungsgarantien sind längst aufgebraucht – doch es wird Nachschub kommen.
Wien. Der Staat tut, was er kann. Um die wirtschaftlichen Schäden der Coronakrise zu begrenzen, hat die Regierung ein 38 Milliarden Euro schweres Hilfspaket aufgesetzt. Eine der darin enthaltenen Maßnahmen sind Garantien für Überbrückungskredite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie werden über die zum Wirtschaftsministerium gehörende Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (aws) in Zusammenarbeit mit den Banken abgewickelt. „Die Presse“ gibt einen Überblick:
1. Für wen gelten die staatlichen Überbrückungsgarantien? Wer darf sie in Anspruch nehmen?
Alle österreichischen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu 50 Millionen oder einer Bilanzsumme von 47 Millionen Euro gelten als KMU. Laut der KMU Forschung Austria trifft das auf 337.800 Betriebe zu, das sind rund 99 Prozent aller Unternehmen Österreichs. Das Angebot gilt auch für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Freiberufler.