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Unfall im Home Office? Regierung prüft Gesetzesanpassung

Symbolbild: Home Office
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Zehntausende sind derzeit zuhause nicht auf die gleiche Weise versichert wie am Firmengelände. Dem soll "bald" entgegengewirkt werden.

Das Gesundheitsministerium will sich der Problematik rund um eine versicherungstechnische Gleichstellung von Arbeitnehmern im Home Office annehmen. Aktuell sind Zehntausende, die wegen der Coronavirus-Epidemie in den eigenen vier Wänden arbeiten, nicht auf die gleiche Weise versichert, wie auf Firmenterrain. Dem soll "bald" entgegengewirkt werden.

Verunfallt ein Arbeitnehmer zu Hause außerhalb seines Arbeitsbereiches, würde er in vielen Fällen keine arbeitsrechtliche Deckung haben und zum Beispiel um lebenslange Rentenzahlungen umfallen. Da die Bundesregierung wegen der Corona-Krise im Eiltempo diverse Gesetze beschlossen hat, wurde vom AK-Experten Wolfgang Panhölzl Ähnliches für die betroffenen Tele-Arbeiter eingefordert.

Gesundheitsministerium: "Prüfen mögliche Regelungen"

"Angesichts der aktuellen Herausforderungen betreffend Home Office prüfen wir mögliche Regelungen und sind in Abstimmung, um eine baldige Lösung zu finden", hieß es nun aus dem Gesundheitsministerium. Ob es eine ähnlich rasche Vorgangsweise wie auch bei allen anderen Covid-Gesetzesanpassungen geben werde, wurde aus dem Ministerium wie folgt beantwortet: "Wie in allen anderen Regelungsbereichen versuchen wir so rasch wie möglich adäquate, inhaltlich und rechtlich durchdachte Lösungen zu finden."

Inwiefern auch die aktuell ebenfalls nicht arbeitsrechtlich versicherten Wege wie Essen holen, Arztwege etc. künftig in diese Regelung fallen werden, wurde nicht präzisiert. "Derzeit ist die Frage, wie sind Menschen in Zeiten einer Pandemie im Home Office abgesichert, ausschlaggebend. Mögliche Regelungen darüber hinaus werden wir prüfen."

Wartung, Möbel, Zutritt

Indes wies die Anwaltskanzlei Benn-Ibler auf einige Punkte in Sachen Home Office hin: So müsse bei den Arbeitsmittel die Verwendung bzw. deren Zurverfügungstellung, die Wartung und der Zutritt geregelt werden. "Am einfachsten stellt der Arbeitgeber den Zugriff auf den elektronischen Arbeitsplatz in einer geschützten Umgebung oder Zugriff mittels VPN-Verbindung oder einen Laptop zur Verfügung." In Wien könne der Arbeitgeber beispielsweise auch Förderungen von bis zu 10.000 Euro in Anspruch nehmen.

Fragen gibt es auch zu Mobiliar wie etwa Bürosessel oder Schreibtisch. Diese sollten aus Sicht der Anwälte - wenn möglich und zumutbar - vom Arbeitnehmer getragen werden. "Falls doch Mehrkosten anfallen, beispielsweise für Telefonate vom privaten Handy, hat diese der Arbeitgeber zu ersetzen." In Sachen Kurzarbeit könne diese auch mit Home Office kombiniert werden. Besonders wichtig sei auch der Datenschutz sowie Datensicherheitsmaßnahmen und berufsrechtliche Geheimhaltungsverpflichtungen. Diese Pflichten gelten insbesondere und natürlich auch gegenüber Familienmitgliedern.

(APA)

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