Coronahilfe

Investitionsprämie: Wie der Staat mitzahlt

Blick auf mindestens ein Dutzend Baustellen-Kraene der Hamburger Hafencity am Dienstag, 30. Dezember 2008. Der 155 Hekta
Blick auf mindestens ein Dutzend Baustellen-Kraene der Hamburger Hafencity am Dienstag, 30. Dezember 2008. Der 155 Hektaimago images/Manngold
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Bis März 2021 finanziert der Staat einen Teil von Firmeninvestitionen. Welche Voraussetzungen gelten dabei eigentlich?

Wien. Sie ist der wohl wichtigste Konjunkturimpuls, den die Regierung im Rahmen ihrer Coronahilfen setzen will: die Investitionsprämie. Wie berichtet, können die Anträge dafür ab Anfang September gestellt werden. Im besten Fall können Unternehmen dabei bis zu sieben Mio. Euro an Förderung von der öffentlichen Hand lukrieren. Wie funktioniert die Prämie, und was gilt es zu beachten? „Die Presse“ gibt Antworten:

1 Welche Investitionsvorhaben werden finanziell unterstützt?

Grundsätzlich werden fast alle betrieblichen Investitionen gefördert, die von 1. August 2020 bis 1. März 2021 umgesetzt oder zumindest begonnen werden. Voraussetzung ist, dass es sich dabei um Anlagen handelt, die in der Buchhaltung aktiviert werden. Also etwa der Kauf von Maschinen, die Errichtung oder Sanierung von Gebäuden, aber auch der Erwerb von Software. Konkret ausgenommen davon sind lediglich Investitionen in Anlagen, die fossile Energieträger nutzen (außer es handelt sich um Maßnahmen, um den Verbrauch deutlich zu reduzieren), der Kauf von Gebäuden oder Grundstücken sowie aktivierte Eigenleistungen.

Für die Förderung gibt es dabei eine Untergrenze von 5000 Euro und eine Höchstgrenze von 50 Mio. Euro Investitionsvolumen. Diese Grenze gilt jedoch immer für das gesamte Unternehmen. Ein Kleinbetrieb kann also auch viele kleine Investitionen zusammenlegen. Dadurch sei es auch möglich, sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter fördern zu lassen, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Liegt das Gesamtvolumen hingegen über 50 Mio. Euro, wird die Förderung von diesem Betrag berechnet.

2 Wie hoch fällt die konkrete Unterstützung aus?

Die Förderung beträgt dabei in der Regel sieben Prozent der Investitionssumme. Allerdings gibt es einen erhöhten Satz von 14 Prozent Förderung, wenn die Investition der Ökologisierung, Digitalisierung oder Gesundheit dient. So werden beispielsweise bei der Anschaffung einer neuen Büroausstattung der Server und Technik für Videokonferenzen mit 14 Prozent gefördert, die herkömmlichen Drucker oder neue Büromöbel mit sieben Prozent.

Für die Investitionsprämie ist es dabei unerheblich, ob es bereits eine Förderung durch eine andere staatliche Stelle für die entsprechende Anlage gibt.

3 Ab wann ist eine Investition ökologisch oder digital?

Für die Zuordnung des Fördersatzes gibt es in der Richtlinie eine genaue Liste an Investitionen, die unter den Bereich Ökologisierung, Digitialisierung oder Gesundheit fallen. Dabei finden sich etwa Elektroautos, Wärmepumpen, Drohnen, 3-D-Drucker oder Maschinen, mit denen Gesichtsmasken oder Medikamente hergestellt werden können. Findet sich ein Investitionsobjekt nicht in der Liste, gilt aber jedenfalls der Satz von sieben Prozent.

4 Wie viele Investitionen können gefördert werden?

Die Regierung rechnet mit einem Fördervolumen von einer Milliarde Euro. Bei einem angenommenen durchschnittlichen Fördersatz von zehn Prozent ergäbe das ein Investitionsvolumen von zehn Mrd. Euro. „Die Prämie ist aber so eingerichtet, dass sie keine Deckelung hat. Jedes Unternehmen, das einreicht, erhält sie auch“, sagt dazu Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck im Gespräch mit der „Presse“. Die Firmen müssten nur darauf achten, dass sie die Projekte rechtzeitig einreichen und die formellen Vorgaben (Investition in Österreich, Behaltedauer von drei Jahren) beachten. Dass es zu Vorzieheffekten kommen könnte, stört Schramböck dabei nicht: „Je mehr Investitionen jetzt, desto besser.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.08.2020)

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