Ändert man die Verfassung, dürften Mandatare auch von zu Hause aus abstimmen. Gedacht ist daran aber nicht.
Wien. Wo es geht, versucht auch das Parlament wegen des Coronavirus persönliche Kontakte zu verringern. So fand etwa die Präsidiale, bei der sich Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka mit den Vertretern der Parlamentsklubs austauschte, am Dienstag per Videokonferenz statt. Doch bei den Nationalratssitzungen selbst müssen die Abgeordneten zumindest bei den Abstimmungen im selben Raum sein. Aber wäre ein Online-Voting rechtlich überhaupt möglich? Und was hielten die Parteien von dieser Idee?
Nach geltendem Recht wäre es undenkbar, ein Parlament nur noch online tagen zu lassen. Klaus Poier, Professor für öffentliches Recht und Wahlrechtsexperte, verweist in dem Zusammenhang auf die Notstandsregeln in der Verfassung. Demnach darf der Bundespräsident per Notverordnung regieren, wenn der Nationalrat nicht mehr zusammentreten kann. „Und das wird man wörtlich nehmen müssen“, meint der Jurist von der Universität Graz. Kann das Parlament sich also nicht mehr im physischen Sinn treffen, wäre die Hofburg am Zug.