Supermärkte: Keine Steuer auf Prämien

Die Regierung wird die Prämien für Supermarktbeschäftigte während der Coronakrise nicht besteuern.
Die Regierung wird die Prämien für Supermarktbeschäftigte während der Coronakrise nicht besteuern.Clemens Fabry/Die Presse
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Nach der Ankündigung der Regierung für Supermarktangestellte wollen auch die Bauern Ausnahmen.

Wien. Die Regierung wird die Prämien für Supermarktbeschäftigte während der Coronakrise nicht besteuern. Es sei klar, dass der Staat vom Einsatz der Mitarbeiter nicht profitieren dürfe, erklärte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch in einer Aussendung. Daher sollen für jene Bereiche, die das System aufrechterhalten, Bonuszahlungen im Sinne eines 15. Monatsgehaltes steuerfrei gestellt werden.

„Es ist erfreulich und ein starkes Zeichen der Lebensmittelketten, dass sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihren Einsatz in dieser schweren Zeit mit einer Bonuszahlung belohnen wollen“, wurde Kurz in der Aussendung zitiert. Spar, Rewe und Hofer haben Prämien für ihre Beschäftigten entweder bereits ausgeschüttet oder angekündigt.

„Kulanz seitens des Staates“

Man wolle sicherstellen, dass die Bonuszahlungen „in vollem Ausmaß zur Wirkung kommen“, bestärkte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) in der Aussendung. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) kündigte eine generelle Lösung an, um Bonuszahlungen an Personen, die in der Krise Außergewöhnliches leisten, steuerfrei zu stellen. „Es braucht Kulanz und Flexibilität seitens des Staates“, so Blümel.

Nach der Ankündigung der Regierung forderten auch die Bauern Ausnahmen. Landwirtschaftskammer-Präsident Josef Moosbrugger will, dass Prämien für Erntehelfer und für Mitarbeiter in der Nahrungsmittelverarbeitung nicht besteuert werden.

7000 Helfer gemeldet

Aufgrund der Grenzschließungen würden aktuell 5000 Arbeitskräfte für den Obst- und Gemüseanbau und 9000 für die Fleischverarbeitung in Österreich gesucht. Bis Dienstagfrüh hätten sich knapp 7000 Arbeitskräfte auf dem Portal dielebensmittelhelfer.at gemeldet.

Der kollektivvertragliche Mindestbruttolohn bei Landarbeitern beträgt bei einer Vollzeitbeschäftigung rund 1500 Euro pro Monat. Der Mindeststundenlohn für Taglöhner liegt bei neun Euro. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2020)

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