Analyse

Die Hürden für den (freiwilligen) Zivildienst

Beim Zivildienst gibt es viele Unsicherheiten – auch finanziell.
Beim Zivildienst gibt es viele Unsicherheiten – auch finanziell.Clemens Fabry
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Studenten, die jetzt dienen wollen, sollen keine Nachteile haben. Doch beim Zivildienst gibt es viele Unsicherheiten – auch finanziell.

Wien. Die Chancen stehen gut, dass Paragraf 21 des Zivildienstgesetzes nicht angewandt wird: Bei „Elementarereignissen, Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfanges und außerordentlichen Notständen“ können Zivildienstpflichtige bis 50 zu einem „außerordentlichen Zivildienst“ verpflichtet werden“.

Die Regierung hat aufgrund der Coronakrise zwar einen außerordentlichen Zivildienst ausgerufen, zunächst aber auf freiwilliger Basis: Männer, die ihren Dienst im Rettungswesen, im Pflege- oder Betreuungsbereich geleistet haben, sollen noch einmal dienen.
Tatsächlich gibt es genügend junge Männer, die sich dazu bereit erklären. Allerdings nicht um jeden Preis: Studenten sorgen sich, dass sie durch den Zivildienst ein Semester an der Universität verlieren könnten. Die Hochschulen arbeiten daher gerade an möglichen Lösungen für Betroffene. Eine Option wäre die Beurlaubung: Damit können Studenten ein Semester pausieren. Bis zum 30. April ist ein Antrag möglich. Aber: Die Beurlaubung gilt für das gesamte Semester, Prüfungen können nicht abgelegt werden. Auch der Anspruch auf Studienbeihilfe entfällt.
Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will mit den Unis weitere Möglichkeiten schaffen. Der Sonderzivildienst könnte bei bestimmten Fächern – etwa Medizin oder Pflegewissenschaft – als Wahlfach oder Praktikum angerechnet werden, sagte er im ORF-Radio. Und: Wer durch den Dienst nicht genügend ECTS-Punkte für die Studienbeihilfe sammeln kann, soll ebenfalls nicht benachteiligt sein. Die Förderdauer werde hier um ein Semester verlängert.

Für Zivildiener, die eine Aufnahmeprüfung haben, wird ebenfalls eine Lösung gesucht. „Aufgrund der aktuellen Situation kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass sich Termine noch ändern“, heißt es aus dem Ministerium. Aber: „Es soll jedenfalls zu keinem Nachteil für angehende Studierende kommen.“ Die Maßnahmen gelten auch für Grundwehrdiener und Milizsoldaten.

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Der Zivildienst könnte für manche Fächer, etwa Medizin oder Pflegewissenschaft, als Wahlfach oder Praktikum angerechnet werden, sagte Faßmann am Donnerstag im Ö1-Morgenjournal.

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