Darf man noch Autofahren, und wenn ja, wie?

Untersagt: Spazierfahrten, nicht aber Fahrten zum (nahen) Spazieren.
Untersagt: Spazierfahrten, nicht aber Fahrten zum (nahen) Spazieren.(c) Clemens Fabry/Die Presse
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Weniger Verkehr, weniger Schadstoffe – einstweilen.

Wien. Die Richtlinien der Bundesregierung beschränken Fahrten mit dem Privatfahrzeug (also auch Moped, Motorrad), lassen aber Spielraum. Erlaubt sind solche „zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum, zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen, zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und zu beruflichen Zwecken“. Aber auch „zur Betretung öffentlicher Orte im Freien allein oder mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben.“ Das heißt, dass eine Ausfahrt ins Grüne, deren Radius man vernünftigerweise enger fassen wird als gewohnt, zulässig ist. Freunde dabei mitnehmen freilich nicht, da der erwünschte soziale Abstand kaum einzuhalten wäre. Spazierfahrten quer durch die Stadt wird man der Exekutive unter Umständen erklären müssen. In Italien ist derlei rigoros untersagt, kontrolliert wird flächendeckend, auch Fußgänger- und Fahrradverkehr.

Weltweit misst der ESA-Satellit Sentinel-5P markante Rückgänge bei Stickoxiden, ein typischer Verkehrs-Schadstoff. Lockdown wäre kein nachhaltiger Weg zu sauberer Luft und CO2-Reduktion, warnen Experten: Eine kollabierende Wirtschaft würde die Situation bald ins Gegenteil kehren. (tiv)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2020)

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