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Bis 6000 Euro für Kleinunternehmen

Bundeskanzler Kurz verspricht schnelle finanzielle Hilfe für Unternehmen.
Bundeskanzler Kurz verspricht schnelle finanzielle Hilfe für Unternehmen.APA/GEORG HOCHMUTH
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Die Regeln für Härte- und Notfallfonds stehen: Für kleine Unternehmen gibt es bis zu 2000 Euro pro Monat, für große bis zu 120 Mio. Euro Umsatzersatz, der teils zurückbezahlt werden muss.

Wien. Am Freitagnachmittag wird die Website stehen, über die Einpersonen- (EPU) und Kleinstunternehmen (bis neun Angestellte) Hilfe vom Staat beantragen können. Kommende Woche sollen die ersten Gelder aus dem Härtefonds (eine Milliarde Euro) auf den Konten einlangen. Finanzielle Hilfe aus dem Notfallfonds (15 Mrd. Euro) soll in den kommenden zwei Wochen fließen.

Die Regierung stellte am Donnerstag die Regeln für EPU und Kleinstunternehmen vor. Sie erhalten in einer ersten Phase zwischen 500 und 1000 Euro steuerfrei. Die Beantragung soll unkompliziert mit einer Ausweiskopie und einer eidesstattlichen Erklärung über eine Website erfolgen.

Laut den aktuellsten Zahlen der Wirtschaftskammer gibt es in Österreich mit Stand Ende 2019 etwa 455.000 EPU und Kleinstunternehmen, die in diese Regelung fallen. Zudem gilt sie auch für sogenannte Neue Selbstständige wie etwa Vortragende, Künstler oder Psychotherapeuten, für freie Dienstnehmer (EDV-Spezialisten, Nachhilfelehrer) und für freie Berufe zum Beispiel im Gesundheitsbereich.

Ersatz für Umsatzausfall

In einer zweiten Phase ab 16. April gibt es für diese Gruppe bis zu 2000 Euro pro Monat. Zusammen mit der Ersthilfe werden maximal 6000 Euro über drei Monate ausbezahlt, maximal aber 80 Prozent des Einkommensentfalls.

Abgewickelt wird die Auszahlung über die Wirtschaftskammer. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. In einer Unterlage des Finanzministeriums steht, dass die Dotierung des Härtefonds „wenn nötig“ aufgestockt wird.

Weitaus mehr Geld wird aus dem sogenannten Notfallfonds ausgeschüttet, und zwar 15 Milliarden Euro. Dieser Fonds gilt für jene Firmen, die aufgrund der Verordnungen der Regierung in der Coronakrise zusperren mussten und daher keine Kunden und keine Einnahmen mehr haben (etwa Restaurants oder Einzelhändler) oder die ihre Dienste nicht mehr anbieten oder nicht mehr verkaufen können (also etwa Kinos, Fitnessstudios und Reisebüros).

Unternehmen erhalten von der Regierung einen Ersatz für den entgangenen Umsatz – maximal für ein Quartal und maximal 120 Millionen Euro. Dieses Geld wird zum Teil als Kredit, zum Teil als Zuschuss überwiesen, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Laut Aussagen von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) übernimmt der Staat beispielsweise bis zu 75 Prozent der Betriebskosten eines Unternehmens, also die Kosten für Energie, Versicherung oder auch Miete, die während der Coronakrise angefallen sind.

Fast 600.000 Arbeitslose

Die Kredite seien „niedrig verzinst“ und müssten über fünf bzw. zehn Jahre zurückgezahlt werden. Der Antrag erfolgt über die Hausbank, die Abwicklung übernimmt die Bank in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsservice (AWS) und der Kontrollbank. Anträge sollen in den kommenden 14 Tagen möglich sein, dann sollen auch erste Gelder fließen.

Zusätzlich zu diesen beiden Fonds gibt es noch staatliche Kreditgarantien (neun Milliarden Euro), Steuerstundungen werden schnell und unbürokratisch genehmigt (bisher im Umfang von 1,3 Mrd. Euro). Mit diesen Maßnahmen will man Firmen und Arbeitsplätze retten. Die Zahl der Arbeitslosen ist in Österreich seit 15. März um 163.000 gestiegen. Mit Stand Ende Februar waren knapp 400.000 Personen arbeitslos gemeldet oder in Schulungen.

Vizekanzler Kogler appellierte am Donnerstag an die Banken, bei der Hilfe für Firmen etwa durch eine Stundung von Krediten großzügig zu sein. Blümel sagte zu den Zahlungen, es gehe nun zuallererst um finanzielle Unterstützung, erst später um Kontrollen.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) dämpfe am Donnerstag Hoffnungen auf eine schnelle Normalisierung der Situation. Die Normalität des Lebens werde erst dann wieder so wie vor der Krise sein, wenn es eine Impfung oder ein Medikament gegen das Coronavirus gebe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2020)

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