Rückschlag für polnische Richter

Der EuGH erklärte sich bei Disziplinarverfahren für unzuständig.
Der EuGH erklärte sich bei Disziplinarverfahren für unzuständig.imago images/Becker&Bredel
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Der EuGH erklärte sich bei Disziplinarverfahren für unzuständig.

Luxemburg. Normalerweise sind die Richter des Europäischen Gerichtshofs schnell zur Stelle, wenn es um die Unabhängigkeit der polnischen Justiz geht. Das EU-Höchstgericht hat bereits in mehreren Fällen gegen die nationalpopulistische Regierung Polens geurteilt, die seit Herbst 2015 daran arbeitet, die Rechtssprechung des Landes unter politische Kontrolle der Regierungspartei PiS zu bringen. Am gestrigen Donnerstag allerdings erklärten sich die Luxemburger Höchstrichter in einem Teilaspekt dieses umstrittenen Reformprozesses für unzuständig.

In der Causa (Rechtssachen C-558/18 und C-563/18) ging es um Disziplinarverfahren gegen Richter – zwei polnische Gerichte riefen den EuGH an, um anhand konkreter Rechtsfälle zu erfragen, ob die neue Disziplinarordnung mit dem in der EU verankerten „Anspruch auf einen effektiven gerichtlichen Rechtsschutz“ vereinbar sei. Die beiden Bezirksgerichte wiesen darauf hin, dass Legislative und Exekutive im Zuge der Reform das Pouvoir erhalten hätten, Richter, deren Entscheidungen für sie unliebsam seien, aus dem Amt zu entfernen.

Der EuGH erklärte die Klagen aus formellen Gründen für ungültig. Demnach gebe es bei den Ausgangsverfahren „keinen Bezug zum Unionsrecht“ – das Höchstgericht der Union sei deshalb nicht für diese Angelegenheit zuständig. Die EU-Höchstrichter erinnerten allerdings daran, dass es unzulässig sei, Richter, die den EuGH angerufen haben, mit Disziplinarverfahren zu bedrohen.

Die nun abgeschlossene Causa ist nicht das letzte EuGH-Verfahren gegen Polen. Im Oktober 2019 klagte die EU-Kommission Warschau wegen der neuen Disziplinarregeln für Richter an – das Urteil soll im Laufe der kommenden Monate gefällt werden. (ag./la)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2020)

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