Rechtsfrage

Wenn am Bau nicht alles klappt

Bauen in der Corona-Krise
Bauen in der Corona-Krise(c) Getty Images/iStockphoto (filmfoto)
  • Drucken

Was geschieht, wenn es in Folge der Corona-Krise zu Bauverzögerungen kommt? Welche Handhabe hat man bei Baumängeln? Die Immobilienrechtsexperten Valentina Philadelphy-Steiner und Hannes Wiesflecker klären auf.

Kältebrücken, schiefe Wände, undichte Dächer, falsch montierte WC-Schüsseln oder nicht eingehaltene Terminpläne: Wer ein Haus baut, kann viel erzählen. Denn auch Professionisten sind nicht vor Fehlern gefeit. Was man im Fall des Falles tun kann, erklären die Immobilienrechtsexperten Valentina Philadelphy-Steiner von BKP Rechtsanwälte in Wien und Hannes Wiesflecker von Law Experts Rechtsanwälte in Innsbruck.

Die Presse: Was passiert eigentlich, wenn sich die Baufertigstellung verzögert, weil wegen des Coronavirus nicht gearbeitet werden kann/darf, der Bauherr aber bereits die Mietwohnung gekündigt hat?

Wiesflecker: Im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Infektionskrankheit Sars beispielsweise hat die Rechtsprechung Fälle höherer Gewalt und die Freistellung von vertraglichen Verpflichtungen bejaht. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass es sich bei Fällen bezüglich Coronavirus ebenfalls um höhere Gewalt handelt. Ein Ersatzanspruch auf Basis „höherer Gewalt“ wird beim Coronavirus dann entfallen, wenn behördliche Verbote ausgesprochen werden oder plötzlich eine Vielzahl von Arbeitskräften ausfallen und sich die Baufertigstellung deshalb verzögert. Nichtsdestotrotz ist der Coronavirus für sich allein aber noch kein „Freibrief“, Baufertigstellungen nicht durchzuführen. Die Frage, ob das Auftreten des Coronavirus tatsächlich im jeweiligen Fall die Leistungserbringung verhindert oder verzögert hat und ob die Baufirma den Eintritt des Ereignisses nicht hätte verhindern können, ist daher individuell zu prüfen. Darüber hinaus ist für die Beantwortung dieser Frage auch immer der jeweilige Vertrag durchzusehen.

Mehr erfahren

Rechtsfrage

Worauf gute Garten-Nachbarschaft beruht

Mit den ersten Sonnenstrahlen werden Garten, Balkon oder Terrasse wieder genutzt. Nicht immer geht das ohne Reibereien mit den Nachbarn. Einige rechtliche Grundlagen für das Miteinander im Grünen.
Schäden und Verletzungsgefahren gehören bei einer Baustelle zu den versicherbaren Risken.
Versicherungen

Hausbau: Wie sich Bauherren absichern können

Planungsfehler, feuchte Wände durch Hochwasser, Risse am Nachbargebäude – nicht immer läuft auf Baustellen alles glatt.
Rechtsfrage

E-Zapfsäule als Standardausstattung

Wer eine Ladestation für sein E-Auto am hauseigenen Parkplatz errichten will, hat es seit heuer leichter: Neue gesetzliche Regelungen räumen einige Hindernisse aus dem Weg. Was dabei zu beachten ist.
Die neue Regelung ist nicht konkurrierend, sondern subsidiär.
Wohnungseigentum

Neues Abstimmungsverfahren: Blockaden von Vorhaben verhindern

Mit 1. Juli tritt der zweite Teil der Wohnungseigentumsgesetz-Novelle 2022 in Kraft. Ein wesentlicher Punkt ist ein neues Abstimmungsverfahren für Eigentümerversammlungen. Wie sieht das konkret aus?

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.