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Österreich setzt Einreise für Asylwerber de facto aus

CORONAVIRUS - AKTUELLES: ANSCHOBER / NEHAMMER
CORONAVIRUS - AKTUELLES: ANSCHOBER / NEHAMMERAPA/HERBERT NEUBAUER
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Nur, wer ein „gültiges Gesundheitszeugnis“ hat, darf aktuell in Österreich um Asyl ansuchen. Die Neos bezeichnen das Vorgehen als menschenrechtswidrig, die FPÖ will das Asylrecht gleich ausschalten.

Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Corona-Krise hat Österreich de facto einen Einreisestopp für Asylwerber verhängt. Das bestätigte der Generalsekretär des Innenministeriums, Helmut Tomac, am Freitag. "Aufgrund der Corona-Epidemie wird Asylwerbern die Einreise verweigert, wenn sie kein gültiges Gesundheitszeugnis vorweisen können", teilte Tomac mit.

Zuvor hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Pressekonferenz erklärt, zuletzt hätten nur mehr einige wenige Geflüchtete hierzulande um Asyl angesucht. Nehammer sprach von "maximal zwölf pro Tag". Anders lautende Behauptungen wies er mit Nachdruck als "Fake News" zurück.

Keine Abschiebeflüge

Abschiebungen bzw. Rückführungen von illegal aufhältigen Personen sind aufgrund der derzeitigen Umstände "nicht ausgesetzt, aber nur eingeschränkt möglich", so Tomac. "Wenn der internationale Flugverkehr zusammenbricht, können auch keine Abschiebeflüge durchgeführt werden", hatte Nehammer kurz davor erklärt.

In den Schubhaftzentren sind - angelehnt an die Maßnahmen, die Ende Februar die Justiz im Strafvollzug veranlasst hat - Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, um die Schubhäftlinge und das Wachpersonal vor einer Ansteckung mit Sars-CoV-2 zu schützen. Wie Nehammer berichtete, wurden isolierte Bereiche geschaffen, in denen neu aufgenommene Insassen zunächst untergebracht werden, bis sichergestellt ist, dass sie nicht an Covid-19 erkrankt sind bzw. keine Symptome aufweisen.

Neos: „Herumirrende“ Asylwerber Unsicherheitsfaktor

Sehr skeptisch zeigte sich ob des De-facto-Einreisestopps Neos-Asylsprecherin Stephanie Krisper. Sie gesteht zwar zu, dass nach dem Epidemiegesetz die Einreise nach Österreich eingeschränkt werden kann  aber de facto zu verbieten, dass Menschen Asylanträge stellen, verstoße gegen Verfassungsrecht und sei menschenrechtswidrig.

Man gewinne durch herumirrende Asylwerber zudem nur einen Unsicherheitsfaktor mehr in Zeiten von Corona. Viel sicherer sei es, einreisende Flüchtlinge für zwei Wochen unter Quarantäne zu stellen.

FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl erneuerte indes seine Forderung nach der Aussetzung des Asylrechts in Österreich: "Schwarz-Grün hat Bürgerrechte für ihre Maßnahmen gegen das Coronavirus ausgesetzt, da werden sie wohl auch das Asylrecht aussetzen können."

(APA)

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