Covid-19-Regeln

Frühlingswetter: Was darf man in der Krise, was nicht?

(c) Clemens Fabry/Die Presse (Clemens Fabry)
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Sind Ausflüge erlaubt? Darf man auf einer Parkbank sitzen? Die Ausgangsbeschränkungen werden teilweise unterschiedlich interpretiert.

Das schöne Wetter lockt zum Rausgehen, aber was darf man und was nicht? Das ist vielen nicht klar. Dem Sozialministerium zufolge sind „alle Aktivitäten im Freien erlaubt, sofern diese mit Personen ausgeübt werden, die im gemeinsamen Haushalt leben und dabei gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird (Spazieren gehen, Radfahren, Laufen, Wandern, Motorradfahren etc.)“.

Aber wo darf man spazieren gehen? Der Mödlinger Bürgermeister Hans Stefan Hintner (ÖVP) interpretiert das auf Facebook so: „Spazieren nur in der unmittelbaren Wohnumgebung und nicht mit dem Auto irgendwo hinfahren.“ Laut „Profil“ hat er 40 Prozent der Parkplätze am Fuße des Wienerwaldes sperren lassen. Ein Sprecher der niederösterreichischen Landespolizeidirektion widerspricht dieser Darstellung: „Das Anreisen zum Spazierengehen mit einem PKW ist erlaubt.“ Nicht erlaubt sei allerdings die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

„Keine zeitliche Begrenzung“

Und darf man im Freien verweilen? „Es gibt keine zeitliche Begrenzung“ für Aktivitäten im Freien, solange man die Sicherheitsbestimmungen (Sicherheitsabstand, allein oder im Familienverbund) einhält, heißt es auf der Website des Sozialministeriums. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hingegen sieht das ein wenig anders. Erst vor wenigen Tagen appellierte an die Bürger, ihren Bewegungsdrang einzuschränken. Er höre immer wieder von Touren, die organisiert würden und davon, dass sich manche stundenlang im Freien aufhielten. „Das war nicht die Idee“, mahnte Kogler zur Zurückhaltung, andernfalls müssten die Maßnahmen nachgeschärft werden.

Im der ORF-Sendung  „Am Schauplatz“ wurde am Freitagabend eine Polizeieinheit auf Streife am Donaukanal gezeigt. Ihr Durchsage lautete: „Ausgedehnte Familienausflüge, Picknicks, Radtouren etc. behindern die behördlichen Versuche, das Coronavirus wirksam einzudämmen. Herumzustehen oder herumzusitzen ist in Gruppen nicht gestattet.“ Die Polizei bat auch Menschen zu gehen, die alleine wo saßen.

Dabei ist bis auf Weiteres auch ein Verweilen im Freien erlaubt, sagte auch Paul Eidenberger, Sprecher der Wiener Landespolizeidirektion:  „Man sollte sich aber fragen, ob das unbedingt notwendig ist". Wem zu Hause die Decke auf den Kopf falle, „soll eine Runde um den Block gehen, einen Spaziergang in den nächsten Park machen, aber nicht in den Prater oder auf die Donauinsel fahren und zur Gruppenbildung beitragen.“

(her)

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