Schadenersatz

Patient muss jeden Arzt einzeln auf Allergien hinweisen

Unterm Strich befand der OGH, dass der Zahnarzt und der Patient zu gleichen Teilen schuld an dem Unglück seien (Symbolbild).
Unterm Strich befand der OGH, dass der Zahnarzt und der Patient zu gleichen Teilen schuld an dem Unglück seien (Symbolbild).(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Ein Mann starb, weil sein Zahnarzt Infos nicht an den Anästhesisten weitergab.

Wien. Wer Vorerkrankungen hat, sollte diese jedem Arzt einzeln nennen. Und nicht darauf vertrauen, dass der eine Mediziner dem Kollegen die Informationen weitergibt, auch wenn diese zusammenarbeiten. Ansonsten kann nicht nur eine Minderung des Schmerzengelds, sondern sogar der Tod drohen, wie ein tragischer Fall rund um eine Zahnbehandlung zeigt.

Dabei hatte der Mann bei seinem Zahnarzt in einem Fragebogen ausdrücklich seine Probleme angegeben. Er vermerkte, auf Voltaren bzw. dessen Wirkstoff Diclofenac allergisch zu sein. Und er gab an, Medikamente wegen Bluthochdrucks, erhöhter Zuckerwerte und wegen der Schilddrüse zu nehmen.

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