Die von der Koalition angekündigte Entlastung nur für (Klein-)Unternehmen könnte verfassungswidrig sein.
Wien. Die durch Corona schlagartig gewachsene Verbreitung der Arbeit zu Hause befeuert die Diskussion über die Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer neu. Wo immer möglich arbeiten Angestellte zu Hause, die sonst in die Arbeit gehen. Das wirft die Frage auf, ob sie die Kosten dafür – zum Beispiel Miete, Strom, Internet – anteilig steuerlich absetzen können.
Noch vor Ausbruch der Krise hat die Regierung angekündigt, Kleinunternehmen die Arbeit zu erleichtern und die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern in der Wohnung zu erweitern. Das soll vor allem Start-ups und Ein-Personen-Unternehmen helfen.