AK-Test

Streaming-Nutzer sind Datengoldgrube

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Bereits ohne Ausgehbeschränkungen sind Streamingdienste in Österreich sehr beliebt. Doch wie Arbeiterkammer und Noyb aufzeigen, halten sich die Streaming-Riesen nicht an die in Europa geltende Datenschutzgrundverordnung.

Da Kinos und Konzerthäuser zur Eindämmung des Coronavirus aktuell geschlossen sind, nutzen viele Österreicher Streamingdienste wie Netflix oder Spotify. Viele der Anbieter machen allerdings keine klaren Angaben darüber, was mit den Daten der Nutzern passiert. Die Arbeiterkammer Wien plant daher eine Beschwerde nach der Datenschutzgrundverordnung einzubringen.

Rund 92 Prozent der Österreicher nutzen Streaming-Angebote, durchschnittlich für eine halbe Stunde pro Tag. Wobei Jugendliche einer Studie zufolge bis zu 90 Minuten täglich derlei Services benutzen. Netflix und Amazon Prime haben weltweit jeweils deutlich mehr als 150 Millionen KundInnen.

Die Datenschutzorganisation noyb und die AK Wien haben die bekanntesten Streamingdienste einem Test unterzogen. Analysiert wurde dabei, wie Amazon Prime (Musik und Video), Apple Music (Musik), DAZN (Video), Flimmit (Video), Netflix (Video), SoundCloud (Musik), Spotify (Musik) und YouTube (Video) darüber informieren, wie die Nutzerdaten weiterverarbeitet werden. Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) müsste man "präzise, transparent, verständlich, in leicht zugänglicher Form und in einfacher Sprache" darüber aufgeklärt werden.

„Datenschutzrechtliche Infos sind oft unklar“ 

Zu den Informationspflichten nach Artikel 13 DSVGO zählen etwa Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Angaben über Zwecke der Verarbeitung oder deren Rechtsgrundlage. Insgesamt wurden im Test elf Punkte erhoben, und die Anbieter Apple sowie YouTube ernteten dabei durchwegs die Bewertungen "nur teilweise" oder "nicht zufriedenstellend". Als in vielen Aspekten "überwiegend zufriedenstellend" gingen Flimmit sowie Soundcloud aus dem Test hervor. Letztlich waren bei 85 Einzelbewertungen der Anbieter (drei Angaben wurden als "nicht zutreffend" kategorisiert) 23 datenschutzrechtlich in Ordnung, 40 nur teilweise und 22 entsprechen nicht der DSVGO.

"Datenschutzrechtliche Infos sind oft unklar oder nicht vorhanden, obwohl die Datenschutzgrundverordnung zu präzisen Infos verpflichtet", resümieren AK Wien und noyb. Vielfach gibt es zu einzelnen Punkten Phrasen wie "Daten können an Dritte weitergegeben werden", die allerdings eine klare Auskunft vermissen lassen. Derlei Angaben "verfehlen das Ziel der Datenschutzgrundverordnung - KonsumentInnen müssen wissen, was mit ihren Daten passiert". Bereits vor mehr als einem Jahr hat die von Max Schrems gegründete NGO noyb die Streamingdienste unter die Lupe genommen und aufgrund mangelnder Auskunft bei der österreichischen Datenschutzbehörde Beschwerde eingebracht.

(APA)

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