Coronakrise

Ausnahmeregelung für ungarische Berufspendler

Keine Quarantäne für Personen, die innerhalb von 50 Kilometern der Grenze leben oder arbeiten.

Ungarische Berufspendler im Burgenland sind von den Quarantäne-Maßnahmen in Ungarn ausgenommen. Pendler, die innerhalb von 50 Kilometern der Grenze leben oder arbeiten, müssen sich nach der Einreise nach Ungarn nicht in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Dafür habe man nun eine offizielle Bestätigung erhalten, teilte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Montag mit.

Diese Ausnahmeregelung für die ungarischen Berufspendler gelte natürlich nur, sofern kein Verdacht auf eine Coronavirus-Erkrankung bestehe, hieß es in einer Aussendung. In Ungarn waren am vergangenen Freitag verschärfte Bestimmungen in Kraft getreten, die vorsehen, dass Berufspendler nach der Einreise für 14 Tage in Quarantäne müssen. Das Burgenland wäre davon im Gesundheits- und Pflegebereich stark betroffen gewesen.

Deshalb sei es wichtig, dass die Ausnahmeregelung nicht nur auf einem informellen Agreement beruhe, sondern nun auch in schriftlicher und somit verbindlicher Form vorliege, betonte Doskozil. Durch den hohen Anteil ungarischer Arbeitskräfte sei es bedeutend, dass Berufspendler weiter uneingeschränkt ein- und ausreisen können. "Ich hoffe sehr, dass diese Ausnahmeregelung Bestand hat und das erforderliche Personal weiterhin im Burgenland eingesetzt werden kann", betonte Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (SPÖ).

Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ) hat in einem Schreiben an die Betreiber von Altenwohn- und Pflegeheimen unterdessen erneut dazu aufgerufen, die Pflegekräfte dazu zu animieren, in Österreich zu bleiben. Das Land stellt für sie Quartiere bereit. Der Bahnverkehr Wien-Sopron-Deutschkreutz bleibe nach Angaben Ungarns weiterhin ungestört aufrecht.

(APA)

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